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BERND GRAFF
Die Musik- und Filmindustrie muss wegen illegaler Downloads nicht mehr verzagen: Bald stoppen die Computer missliebige Dateien von ganz alleine. Bitte wenden Sie sich dann an den Zensor Ihres Vertrauens!
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Erwartbar war der Jubel, erwartbar war aber auch, dass er nicht überschäumen würde. „Die Entscheidung des Obersten US-Gerichtshofs“, so meldete sich Gerd Gebhardt, der Vorsitzende der Deutschen Phonoverbände, auf der eigenen Internetseite zu Wort, „diese Entscheidung zur Wahrung unserer Urheberrechte ist ein Durchbruch für die Pirateriebekämpfung im Internet.“
Da landet also die Kino- und Musikindustrie in einem Verbund mit insgesamt 27000 Einzelklägern nach einem langwierigen Instanzen-Marathon in der letzten Woche einen entscheidenden, einen klaren Rundumsieg vor dem amerikanischen Supreme Court – und die Gewinnerseite spricht lediglich von einem Durchbruch im Kampf gegen ominöse Digital-Piraten.
Ein Triumph also eher des Willens als der Faktenlage, ein Triumph mit angezogener Handbremse.
Denn, so weiß auch Gebhardt, so weiß es die gesamte Branche, die massenhaften Urheberrechtsverletzungen, deretwegen gerichtlich gestritten wurde, gehen ungeachtet des Urteils unvermindert weiter. Gebhardt selbst spricht von „Millionen von Verletzungen, die täglich verübt werden“ und rechnet vor, dass im vergangenen Jahr „allein in Deutschland fast 400 Millionen Musiktitel aus illegalen Quellen im Internet heruntergeladen“ wurden. Sein Fazit: „Immerhin wissen inzwischen rund 75 Prozent aller Deutschen, dass ,Tauschbörsen‘ fast immer illegale Angebote enthalten.“
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