Schauspielerin Alexandra Kamp hat sich mit dem Burda-Verlag geeinigt: Fotos, die sie am Grab ihres Vaters zeigen, dürfen nicht mehr veröffentlicht werden.

Der langwierige Rechtsstreit der Schauspielerin Alexandra Kamp mit dem Burda-Verlag ist beigelegt. Vor dem Oberlandesgericht München haben nach langwieriger Zeugenanhörung beide Seiten auf Vorschlag des Gerichts einem Vergleich zugestimmt: Der Verlag verpflichtete sich darin, das Foto der Kamp am Grab ihres Vaters nicht mehr zu veröffentlichen und die Kosten des Gerichtsverfahrens zu übernehmen.

Wie ausführlich berichtet, hatten die Neue Woche sowie Freizeit Revue und Freizeit Spass über die Beerdigung des Musikers und Gastronomen Peter Kamp berichtet, einem breiteren Publikum auch bekannt als Peter Griffin. Diese Artikel waren unter anderem mit einem Bild illustriert, das Alexandra Kamp mit ihrem Onkel Mike am Grabe des Vaters zeigte, eine Schaufel Erde in der Hand haltend.

Schmerzensgeld

Die Schauspielerin verlangte vom Burda-Verlag daraufhin Schmerzensgeld, weil sie zur Veröffentlichung keine Einwilligung erteilt habe. Im ersten Zivilverfahren hatte ihr die "Pressekammer‘‘ des Landgerichts München I noch Recht gegeben und das Blatt verurteilt, 12 500 Euro zu zahlen.

Im folgenden Prozess gegen die beiden anderen Zeitschriften meinte die 9. Zivilkammer dann aber, dass Angaben der Klägerin und ihres Onkels ,"im Kernpunkt falsch‘" seien - beide hätten sich von dem Pressefotografen bereitwillig ablichten lassen und somit ihre Einwilligung stillschweigend erteilt. Daher stehe Alexandra Kamp weder das Anrecht auf eine Geldentschädigung zu noch der Anspruch, dass dieses Bild künftig nicht mehr verbreitet werden dürfe. Gegen diese Entscheidung hatte Kamp Rechtsmittel eingelegt.

Der 18. OLG-Senat folgte in der Berufungsverhandlung der Auffassung der ersten Instanz nicht. Keine Aussage der befragten Zeugen deute darauf, dass Alexandra Kamp in irgend einer Form ihre Zustimmung zu den Fotos erteilt hätte, erklärten die Richter nach ausführlichen Beweisaufnahme zum Schluss der mündlichen Verhandlung. "Deshalb geht der Senat gegenwärtig von der Rechtswidrigkeit der Veröffentlichung und Verbreitung aus‘‘, sagte der Vorsitzende. Aus diesem Grund schlug das Gericht vor, den Prozess auf dem Vergleichswege gütlich beizulegen. Die Parteien stimmten diesem Vorschlag zu.

Der Anwalt des beklagten Fotografen meinte noch, dass sein Mandant damals möglicherweise einem Missverständnis unterlegen sei. Somit bestehe auch keinerlei Interesse an eine Strafverfolgung von Kamp und ihrem Onkel Mike (Az.:18 U 3237/08).

(SZ vom 2.10.2008/rus)

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Leserkommentare (1)



02.10.2008 11:44:24

McKiri:

Pack schlägt sich - Pack verträgt sich.

Beide Seiten haben, auch dank so williger Helfer wie der SZ, was sie wollten: Publicity.


3 Besucher haben diesen Kommentar bewertet



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