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Digitale Schutzstaffel
Urheberrechtsnovelle
23.03.2006, 18:35
Aktions-Grafik von DRM-Gegnern ()
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Novelle zum Urheberrecht beschlossen, die Anfang nächsten Jahres Gesetzeskraft erlangen soll. Sie erschien nötig, weil urheberrechtlich geschützte Werke in Zeiten der Digitalkopien und ihres massenhaften Austauschs über das Internet von qualitativ hochwertigen Raubkopien bedroht sind.
Die beiden Kernaussagen der Novelle besagen, dass das private Kopieren von digitalisierten Filmen und Musikstücken zwar auch weiterhin erlaubt bleiben soll. Allerdings sollen die Rechte-Inhaber, beziehungsweise deren industrielle Vertreter, die Möglichkeit bekommen, bei Missbrauch Auskunft bei den Internet-Providern einholen zu dürfen. Bislang erhielten nur Strafverfolgungsbehörden – nach Klagen der Provider – diese Auskünfte. Man sieht die privaten Lobby-Sheriffs schon offiziell durchs Internet streunen auf der Jagd nach Raubkopierern (siehe unten stehenden Artikel).
Das erneut zugestandene Recht, DVD’s oder CD’s für den Privatgebrauch zu kopieren, ist an eine Klausel gebunden. Kopiert werden dürfen nur diejenigen Werke, die nicht kopiergeschützt sind. Selbst der Argloseste kann sich ausmalen, was eines der hervorstechendsten Merkmale urheberrechtlich geschützter Werke künftig sein wird. Richtig: Sie werden mit einem ausgetüfteltem Kopierschutz versehen sein. Den gibt es auch schon. Und der hat es tatsächlich in sich.
In einem Artikel der Computerzeitschrift c’t wurden die neuen Technologien zum Kopierschutz am Beispiel des Digital-Films aufgedröselt. Demnach wird in Zukunft nicht mehr nur der einzelne Datenträger, auf dem ein Film gespeichert ist, also die DVD, durch besondere Maßnahmen geschützt sein. Künftige Abspielgeräte werden die Legitimation der einströmenden Unterhaltungs-Bits an verschiedenen Stellen ständig überprüfen. Dazu sind ihnen eigene Kontrollchips implantiert, die man nicht entfernen kann. Die neuen Kopierschutz-Verfahren firmieren unter dem Kürzel „DRM“. Das steht für Digital Rights Management. Ein Euphemismus. Denn digital gemanagt werden hier nur die Rechte der Urheber und ihrer Interessen-Vertreter. Wie aber bringt man die Konsumenten dazu, sich überhaupt für Geräte zu interessieren, denen rigide Kontrollinstanzen fest eingebaut sind? Das Zauberwort lautet „Hochauflösung“.
Man hört inzwischen allerorten von digitalen, hochauflösenden Video-Formaten, die Werbung wispert vom HD-Fernsehen. Allein, da fehlt noch etwas. Und das sind neben Fernseh-Sendungen, die in nennenswertem Umfang in Hochauflösung produziert und ausgestrahlt werden, insbesondere auch DVD’s mit Filmen in Hochauflösung. Warum gibt es diese DVDs noch nicht? Weil HD-Filme wesentlich mehr Platz auf Speicher-Medien benötigen als herkömmliche Filme. Wer HD-Videos auf DVD produzieren, abspielen oder aufzeichnen will, benötigt daher andere, neue Datenträger mit größerem Fassungsvermögen – und folglich braucht er dazu dann auch neue Abspielgeräte.
Nun konkurrieren zwei neue Medien-Formate für die DVD-Nachfolge miteinander. Es sind die „Blu-ray Disc“ und die „HD DVD“. Abspielgeräte für „Blu-ray“ können aber „HD DVD“ nicht lesen und umgekehrt. Man erlebt also gerade, wie dem Kunden der Mund mit Hochauflösung wässerig gemacht wird, während er sich andererseits bitteschön mit der Anschaffung neuer Geräte noch solange gedulden soll, bis ein industrielles Armdrücken entschieden ist: der Kampf um den neuen Video-Standard.
Es sieht fast so aus, als habe diese Konsum-Pause, dieses Patt zwischen zwei Formaten der Industrie ideal in den Kram gepasst. Denn im Hintergrund des Formate-Streits haben sich – tatsächlich rasant – eben jene ganz anderen Entwicklungen vollzogen, die allesamt nur ein Ziel hatten: Die völlige Absicherung der künftigen, prachtvoll hochaufgelösten Digital-Inhalte gegen unerlaubte Vervielfältigung. Man hat im Rahmen des „DRM“ zwischenzeitlich den wasserdichten Kopierschutz entwickelt. Nicht mehr die einzelne DVD allein wird künftig für den Kopierschutz Sorge tragen, sondern das Abspielgerät selbst.
Die Kopierbarrieren in den HD-fähigen Computern scheinen kaum überwindbar zu sein. Die Laufwerke wurden mit einem Schutz-Chip versehen , der die eingelegte DVD sofort auf Originalität prüft und unerlaubtes Kopieren untersagt. Danach überwacht die Abspiel-Software, dass nur Filmdaten dieses originalen Datenträgers an eine mit einem zusätzlichen Prüf-Chip gerüstete Grafikkarte weiter gereicht werden. Wobei sich die Grafikkarte mit dem danach ebenfalls zertifizierenden Monitor darauf verständigt, in welcher Qualität und Auflösung ein Film ausgegeben werden darf. Zuguterletzt will man das Abfilmen des Monitors mit davor aufgestellten Kameras dadurch unterbinden, dass künftige HD-fähige Camcorder über eine „Video Encoded Invisible Light Technology“ (VEIL) verfügen. Das heißt: Die speziellen Kontrollchips der Kameras erkennen das unsichtbar mit dem HD-Film ausgestrahlte Wasserzeichen – und brechen die Aufzeichnung sofort ab.
Egal, wie der Streit um das künftige Hochauflösungsformat ausgehen mag, der Kopierschutz für die gespeicherten Inhalte ist jetzt schon sicher. Während also auf offener Bühne das Trauerspiel: „Welches Format beerbt denn nun die DVD?“ in aller Cliffhanger-Herrlichkeit gegeben wird, wurden hinter den Kulissen längst klare Kopierschutz-Verhältnisse für den Nachfolger arrangiert – wie immer er dann auch heißt.
Wenn also jemand einen Film künftig hochauflösend wiedergeben oder aufzeichnen will, dann hat er sich an diese neuen Spielregeln zu halten. Oder er sieht nicht HD-TV. Ein Spiel übrigens, in dem ein Standard offenbar nicht mehr vorkommen soll: Ihr Recht an Ihrem Eigentum.
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