Von Gian Domenico Borasio

Zum Lebensende wünscht man sich eine adäquate Versorgung - doch die scheitert oft an der dramatischen Inkompetenz der Ärzte.

Seit Monaten berät der Bundestag über ein Gesetz, das die Regeln für die Patientenverfügung festlegen soll. Obwohl die Entscheidung im Frühjahr fallen soll, ist noch keine Einigung abzusehen - kein Wunder bei der ethischen Brisanz der Verfügung über das eigene Sterben. Wir setzen unsere Debatte zum Thema mit einem Beitrag von Gian Domenico Borasio fort, der Inhaber des Lehrstuhls für Palliativmedizin an der Ludwig-Maximilians-Universität München ist.

Es kam so, wie es der alte Mann befürchtet hatte: Er wurde durch einen Schlaganfall gelähmt und war nicht mehr ansprechbar. Eine Aussicht auf Rückkehr in ein selbstbestimmtes Leben bestand nicht. Für diesen Fall hatte er eine Patientenverfügung verfasst und festgelegt, dass er in einer solchen Situation keine lebensverlängernden Maßnahmen und keine künstliche Ernährung wollte.

Angst

Die vom Gericht zur Betreuerin bestellte Tochter versuchte, den Willen des Vaters bei dem behandelnden Arzt durchzusetzen - vergebens; man dürfe den Patienten nicht "verhungern" lassen, beschied sie der Arzt. Sie könne aber ihren Vater natürlich jederzeit mit nach Hause nehmen. Dies tat die Tochter, nicht ohne vorher den Arzt wegen Körperverletzung angezeigt zu haben. Der Vater starb friedlich nach wenigen Tagen, der Arzt revanchierte sich mit einer Anzeige wegen Totschlags. Tochter und Arzt sind bis heute durch die Ereignisse gezeichnet.

Der Überbegriff für die gesamte Diskussion über Patientenverfügungen ist die Angst. Viele Menschen haben Angst, am Ende ihres Lebens im Zustand der Äußerungsunfähigkeit Opfer einer oft als bedrohlich empfundenen, reflexionsfrei auf die maximale Verlängerung der biologischen Existenz ausgerichteten High-tech-Medizin zu werden.

Juristische Fehlentscheidungen

Unscharfe bildliche Metaphern wie "an Schläuchen hängen" bauschen diese Ängste weiter auf. Zwar hat in Krankenhäusern und Intensivstationen längst ein Umdenken begonnen, und in vielen Kliniken stehen Ethikkomitees für eine Beratung bei schwierigen Entscheidungen zur Verfügung, aber es werden leider immer wieder Vorkommnisse bekannt, die geeignet sind, diesen Ängsten neue Nahrung zu geben.

Auf der anderen Seite steht die Angst der Ärzte vor rechtlichen Konsequenzen, wenn sie nicht alles Mögliche tun, um den Patienten am Leben zu erhalten. Auch diese Angst ist nicht ganz unbegründet: Obwohl die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Zulässigkeit der sogenannten passiven Sterbehilfe, das heißt des Nicht-Einleitens oder Nicht-Fortführens lebenserhaltender Maßnahmen, und den Vorrang der Selbstbestimmung des Patienten mehrfach betont hat, gibt es immer wieder juristische Fehlentscheidungen in unteren Instanzen, welche die Ärzte in ihrer Defensivhaltung bestärken.

Hier ist eine gesetzliche Klärung dringend geboten, denn die grassierende Rechtsunsicherheit schürt die Ängste von Ärzten und Patienten gleichermaßen und behindert den für gute Entscheidungen am Lebensende unentbehrlichen Dialog aller Beteiligten.

Verlust der Würde

Eingebettet sind diese Befürchtungen in den größeren Kontext der weit verbreiteten Angst vor einem Verlust der Würde und Unabhängigkeit bei fortschreitendem Alter. Die Suizidraten in Deutschland sind seit 20 Jahren kontinuierlich rückläufig - aber die Alterssuizide wachsen gegen den Trend stetig weiter. Das sollte zu denken geben.

Auch die Betreuung von schwerstkranken und sterbenden Menschen wirft viele Fragen auf. Im Getöse der Patientenverfügungs-Debatte, in der es vor juristischen Spitzfindigkeiten und Euthanasie-Warnungen nur so strotzt, geraten die eigentlichen Probleme am Lebensende leicht in den Hintergrund.

Dabei ist die Situation gar nicht so kompliziert: Die Menschen wünschen sich eine adäquate Versorgung in ihrer letzten Lebensphase, die die medizinischen, pflegerischen, psychosozialen und spirituellen Aspekte umfasst - genau so, wie es die Definition der Palliativmedizin durch die Weltgesundheitsorganisation vorsieht. Damit ist es allerdings in Deutschland derzeit nicht so gut bestellt, wie die folgenden zwei Beispiele verdeutlichen.

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Leserkommentare (7)



04.03.2009 17:45:42

Kritischer Michel: @Madoc : ... charakterlich intakten Arzt ...

selbst ein charakterlich intakter Arzt kann die eigenen Sterbevorstellungen nicht ersetzen. In Ihren Darlegungen spielt immer noch die Denke der "Götter in weiß" hinein. Das gefällt mir nicht, ich bin Herr über mich selbst - bis zum Ende !


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