Von Heribert Prantl

Das Bundesverfassungsgericht hat ein spektakuläres Urteil gefällt: Der Roman "Esra" von Maxim Biller bleibt verboten. In seiner Begründung schreibt das Gericht vor, wie man künftig die Grenzen der Kunstfreiheit juristisch bestimmen soll - ein seltsames Unterfangen.

Bundesverfassungsgericht; Esra

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Der Roman "Esra" von Maxim Biller bleibt verboten. (Foto: AP)

Das Bundesverfassungsgericht hat ein ebenso spektakuläres wie vermessenes Urteil gefällt. Es hat den Roman "Esra" von Maxim Biller endgültig verboten. Und in seiner Begründung des Verbots schreibt es Methoden vor, mit denen man künftig die Grenzen der Kunstfreiheit juristisch bestimmen soll. Mit diesen Formeln sei festzustellen, wie viel künstlerische Autonomie und wie viel zulässiger Realismus in einem Roman stecken.

Das Gericht hat diese Messmethoden selbst angewendet, um Billers Roman zu prüfen - und es konstatiert nach seinem juristisch-literarischen Test: Zu viel Wahrheit über die ehemalige Freundin von Maxim Biller, zu viel Wirklichkeit und zu wenig Fiktion, also: zu wenig Kunst.

Damit hat das Gericht ein Verfahren der juristischen Titration entwickelt. So nennt man das chemische Verfahren, mit dem man den Essigsäuregehalt von Essig und den Weinsäuregehalt von Wein bestimmen kann. Der Chemiker nimmt dazu ein Glasröhrchen und gibt daraus tropfenweise eine Probelösung in die Flüssigkeit, die es zu analysieren gilt. Schlägt die Farbe der zu bestimmenden Flüssigkeit von Rot in Blau um, weiß der Chemiker, jetzt ist es genug.

Auf ähnliche Weise soll künftig gemessen werden, wie viel Kunst in einem Roman steckt. So wird nun künftig festgestellt, ob ein Buch, in dem wiedererkennbare Personen auf ihnen unangenehme Weise vorkommen, verboten werden muss, oder ob es sich bei dem Roman um Kunst handelt, der den Schutz der Kunstfreiheit des Grundgesetzes genießt. Die Richter stellen das zu prüfende Buch auf den Tisch wie der Chemielehrer einen Weithals-Erlenmayerkolben, und warten auf den Umschlag von Rot in Blau.

Jedesto-Formel

Die Richter haben Billers Roman also höchstrichterlich bemessen. Das darf jeder Leser. Er darf ein Buch begeistert, gelangweilt, verdrossen, verärgert oder angeekelt weglegen, er darf es in den Müllschlucker werfen oder der Altpapiersammlung übergeben; er kann all seinen Freunden abraten, es zu lesen, er darf es als widerlichen Exhibitionismus bezeichnen; das mag man dem Biller-Roman auch vorwerfen.

Die Richter in Karlsruhe waren aber keine normalen Leser. Sie haben das Buch nicht nur gelesen und bewertet, sie haben es verboten und aus dem Verkehr gezogen - weil es unlauter umgehe mit einer wiedererkennbaren Person, weil er diese Person verletzte, weil es "Esra" nicht entrücke in den Himmel der Kunst.

Als Grundlage für die Bewertung haben die Richter also eine juristische Formel dafür gefunden, wie diese literarische Entrückung angeblich funktioniert. Die Formel heißt "Jedesto". Schriftsteller werden sie sich künftig auf den Schreibtisch kleben müssen, wenn sie nicht umsonst arbeiten wollen; und Verleger sollten sie sich eingerahmt über den Schreibtisch hängen, wenn sie ihr verlegerisches Risiko vermindern und vermeiden wollen, dass ihre Bücher von Gerichten vom Markt genommen werden.

Diese Karlsruher Jedesto-Formel steht im vierten Leitsatz des Esra-Urteils: "Je stärker Abbild und Urbild übereinstimmen, desto schwerer wiegt die Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts. Je mehr die künstlerische Darstellung besonders geschützte Dimensionen des Persönlichkeitsrechts berührt, desto stärker muss die Fiktionalisierung sein, um eine Persönlichkeitsrechtsverletzung auszuschließen."

Anders gesagt: Je mehr Verfremdung, desto mehr Kunst, und desto geringer die Gefahr, verboten zu werden; je mehr Erkennbarkeit, desto größer die Beeinträchtigung, und desto größer die Gefahr des Verbots; und je mehr es um Intimes geht, desto mehr Verfremdung ist notwendig. Das ist eine quantitative Messmethode, die qualitativ schon dann in größte Schwierigkeiten kommt, wenn die beschriebene Person gerade die Verfremdung anstößig findet.

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Leserkommentare (37)



17.10.2007 15:26:35

Parizifal: Wer entscheidet?

Wie gesagt, wer entscheidet, was Kunst ist.

Das Urteil ist deshalb so fraglich, weil es als Maßstab anderer Zensuren dienen kann. Es gibt vor eine Kategorie der Kunstmessung gefunden zu haben. Danach soll Kunst Fiktion sein und muss sich von der Realität distanzieren. überträgt man dies auf politische Themen und evtl. auf eine politische Partei, die sich beleidigt fühlt, dann ergibt sich eine ganz neue Dimension der Zensur.

Einschränkung von Redefreiheit, die Beschneidung öffentlicher Kritikmöglichkeiten, das sind keine gute Zeichen. Auch den Künstler zum harmlosen Unterhaltungsproduzierer, ohne Stimme und Kritikmöglichkeiten zu erziehen, indem z. B. man seine Bücher verbietet, das sind totalitäre Vorboten.


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