Die Debatte hinter der Debatte über McGees Zeitungszeugen aber handelt von der Frage, ob sich die Deutschen noch vor ihrer Vergangenheit beschützen müssen. Es geht dabei nicht um einen Briten, der mit betriebswirtschaftlichem Kalkül ein deutsches Verbot ignorieren wollte. Es geht um das ganze alte Zeug: Nazi-Presse, Nazi-Bücher, Nazi-Poster, sogenannte "Vorbehaltsfilme" wie "Jud Süß" oder "U-Boote westwärts!" und natürlich das deutsche Necronomicon schlechthin: Hitlers "Mein Kampf".
All das ist nicht verboten, aber bis heute auch nicht richtig erlaubt. Ein Buch wie "Mein Kampf" darf man besitzen, neu auflegen darf es aber hierzulande noch bis zum 31. Dezember 2015 keiner. Ein antisemitisches Propagandawerk wie "Jud Süß" darf man sich ansehen, aber nur in geschlossener Gesellschaft und nach einem kritischen Vortrag.
Die Frage nach dem Sinn solcher Vorsichtsmaßnahmen wurde so oft gestellt, dass viele der alten Diskutanten in diesen Tagen nur noch matt abwinken. Doch vielleicht ist das geplante Zeitungszeugen-Verbot ja genau der richtige Anlass, um noch einmal grundsätzlich über böse deutsche Wörter und den richtigen Umgang mit ihnen zu diskutieren.
Die Rolle des Internet
Heute, wo die alten Nazis fast alle tot sind und ihre nationaldemokratischen und rechtsautonomen Wiedergänger allem staatlich subventionierten Antifaschismus zum Trotz in zwei Parlamenten sitzen und in Teilen Mittel- und Ostdeutschlands eine selbstbewusste Mehrheitskultur ausgebildet haben. Da fragt sich schon, ob der alte, wohlmeinende Paternalismus antidemokratische, juden- und fremdenfeindliche Strömungen wirklich aufhält oder am Ende gar befördert.
Der Verweis auf das Internet mag albern wirken, aber wer weiß, über was für Kommunikationsmittel die Damen und Herren der bayerischen Verwaltung verfügen, die offenbar immer noch glauben, sie könnten einer "ungefilterten Verbreitung" alter NS-Propaganda "in nationalsozialistischen Kreisen" vorbeugen.
"Mein Kampf" kann sich jeder Interessierte ohne langes Suchen runterladen, dafür gibt sogar einen Link bei der englischen Wikipedia. Filme wie "Jud Süß" sind in Videoportalen abrufbar, meist führt schon einer der ersten Treffer bei Google dorthin.
Was, wenn kein Affront mehr droht?
Dem Freistaat gehe es um den Respekt vor den Opfern des Holocausts, stand in einer Pressemitteilung des bayerischen Finanzministeriums. Für diese seien Neuveröffentlichungen von NS-Hetzblättern "immer wieder ein Affront". Das klingt nobel, ist aber zynisch. Denn demnach hätte der Freistaat nur Respekt vor noch lebenden Opfern des Naziterrors.
Was, will man fragen, wenn der letzte Holocaust-Überlebende verstorben ist, also kein Affront mehr droht? Dürfen die Druckmaschinen dann wieder angeworfen werden? Weiter, schreiben die Juristen, werde das Verbot "seit Jahrzehnten im In- und Ausland begrüßt und unterstützt". Wenn das mal noch stimmt. In Israel gibt es "Mein Kampf" inzwischen sogar auf Hebräisch.
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