Von Marc Felix Serrao

Angesichts der beschlagnahmten Nazi-Nachdrucke durch den bayerischen Freistaat stellt sich die Frage: Soll der Staat seine Bürger vor NS-Dokumenten schützen?

Projekt Zeitungszeugen; dpaGrossbild

Dämonen, die nicht so schnell kleinzukriegen sind: Das Projekt "Zeitungszeugen". (Foto: dpa)

Bayern im Januar 2009. Am vergangenen Donnerstag verteilte der englische Verleger Peter McGee trotz Verwarnung und zum zweiten Mal ohne Erlaubnis den kompletten Nachdruck einer NS-Zeitung aus dem Jahr 1933 an 40.000 deutsche Zeitschriftenhändler.

Am Freitag trat der Freistaat Bayern in Aktion. Der hält bis heute die Nutzungsrechte des Eher-Verlags, in dem in den zwanziger Jahren und während der NS-Zeit Nazizeitungen wie der Völkische Beobachter, Der Angriff und Das Schwarze Korps, sowie Adolf Hitlers "Mein Kampf" erschienen.

Alle im Handel befindlichen Faksimiles des Völkischen Beobachters seien sofort zu beschlagnahmen, hieß es, was zumindest in der Landeshauptstadt am Wochenende noch nicht vollständig gelang.

Dämonen zum Leben erwecken

Nun können Wörter Dämonen zum Leben erwecken, das weiß jeder Horrorfilmfan. In Sam Raimis berühmter "Tanz der Teufel"-Reihe muss Bruce Campbell als Zombiejäger Ash oft gegen Wörter kämpfen, die in bösen alten Büchern wohnen. Vom "Necronomicon ex mortis" heißt es im dritten Teil, dass seine Leser mit den richtigen Beschwörungsformeln Dämonen wachrufen können. Im Film reicht Ash eine Kettensäge, um die "Armee der Finsternis" zu bezwingen.

In der Wirklichkeit sind Dämonen nicht so schnell klein zu kriegen. Die Zeitungsverkäuferin am Münchner Hauptbahnhof meinte am Samstag zwar sehr mürrisch, "das Ding" sei bereits komplett eingestellt worden. Doch an vielen Kiosken lag es noch aus. "Das ist das, worüber geschrieben wird, nicht?", fragte ein Schwabinger Tabakhändler konspirativ. Genau. "3,90, bitte." Danke.

Auch gegen McGee wird ermittelt. Der Verleger, ließen die Verwaltungsjuristen wissen, habe in seinen Zeitungszeugen Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet und gegen das Urheberrechtsgesetz verstoßen.

Der Publikation lagen jeweils drei Faksimiles bei, darunter jedes Mal ein NS-Blatt; erst Joseph Goebbels Angriff, nun der Völkische Beobachter, das "Kampfblatt der nationalsozialistischen Bewegung Großdeutschlands". In der neuen Ausgabe findet man außerdem noch ein Plakat, mit dem die NSDAP den Reichstagsbrand zum Wahlkampfthema erklärte.

McGee ist da in eine Debatte geraten, die schon seit Jahren tobt, meist um die Wiederveröffentlichung von "Mein Kampf". Der Verleger hat den Konflikt kommen sehen und sich bereits vor Monaten Rechtsbeistand gesucht. Er werde nicht klein beigeben, sagte er der SZ, sich notfalls durch alle Instanzen für sein Projekt klagen.

Entschlossene Gegner

Ähnlich entschlossen klingen seine Gegner. Mit der Frage der Legalität der Nachdrucke wird sich wohl schon bald ein Gericht befassen, wahrscheinlich in München und hoffentlich öffentlich. Bleibt die Frage der Legitimität: Darf die deutsche Gesellschaft zulassen, dass man NS-Publikationen wieder eins zu eins am Kiosk kaufen und lesen kann? Denn darum geht es wirklich.

Der dünne Mantelteil von McGees Zeitungszeugen, in dem Wissenschaftler die beigelegten Faksimiles kritisch aber knapp kommentieren, ist schnell entfernt - darauf haben McGees Kritiker zu Recht hingewiesen. Ein kompletter Nachdruck, der einfach entnommen werden könne, beinhalte aber eine Missbrauchsgefahr, "die nicht akzeptiert werden kann", schrieb Bayerns Finanzministerium, das die Verlagsrechte für den Freistaat verwaltet. "Nicht viel mehr als ein Briefumschlag fürs Nazi-Dokument", empörte sich ein Rezensent in der FAZ, dem die Sache so "hautnah" ging, dass er das bürgerliche (Deutsche Allgemeine Zeitung) und das kommunistische (Der Kämpfer) Dokument in demselben Umschlag glatt zu erwähnen vergaß.

Auf der nächsten Seite lesen Sie mehr über die Reaktionen aus dem Ausland und ob sich die Deutschen noch vor ihrer Vergangenheit schützen müssen

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Leserkommentare (7)



06.02.2009 15:09:09

Expat: Sehr schöner, differenzierter Artikel

Meine amerikanischen Freunde wundern sich schon lange über die "Verboteritis" in DE. Sie sagen, wer einmal versucht hat,"Mein Kampf" zu lesen, ist von aller Anfälligkeit für nationalsozialistisches Gedankengut ein für allemal geheilt. Dasselbe gilt für Nachdrucke damaliger Zeitungen. Und eigentlich müßte jeder, der lesen und schreiben kann, im Nachdruck das damalige Datum des Nachdrucks lesen und damit feststellen können, daß es sich um eine historische Quelle und kein neues Produkt handelt - irgendwelche Kontrollen seitens des Staates erübrigen sich damit. Und Analphabeten können die Nachdrucke sowieso nicht lesen.Was soll diese Bevormundung des angeblich mündigen deutschen Bürgers? Schließlich darf hier auch jeder wählen.


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