Weitere Briefe:Gesetze der Wirtschaft

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Ist Protektionismus per se eigentlich gut oder böse? Kommt ganz darauf an, auf welcher Seite man steht, meint ein Leser und zitiert das Beispiel Kamerun. Eine Leserin bezieht sich auf das Schiedsverfahren zu Toll Collect, zu dem sie sich mehr Informationen wünscht.

Die Schweiz macht es besser

Der Artikel "Die Logik der Zölle" vom 27. März endet sinngemäß mit dem Satz, Protektionismus sei "hässlich". Doch fehlender Protektionismus kann noch viel hässlicher sein, Beispiel Kamerun: Die Existenzgrundlage der Bauern wird dort systematisch zerstört, weil EU-Staaten dank des mit der EU geschlossenen EPA-Handelsabkommens ungehindert Agrarprodukte importieren und (durch europäische Subventionspolitik zusätzlich gefördert) deutlich billiger anbieten können. Der geschmähte Protektionismus in Form von Schutzzöllen könnte dieses Problem beheben, ist aufgrund des Handelsabkommens jedoch nicht (mehr) möglich. Wie positiv dagegen maßvoll eingesetzter Protektionismus sein kann, demonstriert die Schweiz: Während der Erntezeit werden dort auf die meisten landwirtschaftlichen Importe (zum Beispiel Erdbeeren) hohe Zölle erhoben, sodass die heimischen Bauern konkurrenzfähig bleiben. Natürlich verteuert dies die Produkte für den Endverbraucher, doch es sichert den Schweizer Bauern das wirtschaftliche Überleben. Darüber hinaus ermöglicht der so verringerte Konkurrenzdruck den Landwirten eine umweltverträglichere Produktion und es werden unnötig lange Transportwege vermieden. Achim Fecker, Bisingen

Bund gegen Bund

"Komplett verfahren" vom 28. März: Der Autor thematisiert die exorbitant hohen Anwaltskosten des Bundes in einem seit 14 Jahren laufenden Schiedsverfahren, bei dem vor allem die Anwälte verdienen - bislang 245 Millionen Euro, die die Steuerzahler aufbringen müssen. Das ist interessant, da es deutlich macht, wie kostspielig die geheimen Verhandlungen vor Schiedsgerichten sind, bei denen vor allem die Anwälte verdienen und die damit kein Interesse haben, die Verfahren zeitnah zu beenden. Doch die eigentliche Brisanz des Themas erwähnt der Autor nicht: In dem Verfahren Bund gegen Toll Collect zahlen die Steuerzahler doppelt, da der Bund auf beiden Seiten beteiligt ist. Er ist Prozessgegner von Toll Collect. Aber er ist auch Anteilseigner von Toll Collect - da er über 30 Prozent an der Telekom besitzt, die zusammen mit Daimler und Cofiroute Toll Collect betreibt. Hier prozessiert der Bund gegen den Bund - und der Steuerzahler muss zahlen. Ein Eklat, der dringend mehr mediale und parlamentarische Öffentlichkeit braucht, um die Vertragsparteien zur Vernunft kommen zu lassen und zu einer Einigung zu bewegen. Bettina Dingler, Berlin

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