Stromkonzerne:Es geht vor allem um das Wie

Der beschleunigte Atomausstieg steht nicht infrage, aber nun muss das Bundesverfassungsgericht komplexe Sachverhalte klären. Es geht dabei um Eigentumsrechte der Kraftwerksbetreiber.

"Enteignung light", vom 17. März, "Milliarden vor Gericht" und " Mit kaum zu ertragender Prägnanz" vom 16. März, "Atomausstieg vor Gericht" vom 15. März.

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