Sprachlabor:Verflixter Plural

Sprachlabor: undefined

Mit Eheleuten meinen wir nicht Ehemänner. Mit Kaufleuten aber Kaufmänner. Ist ein einzelner Twitterati eigentlich ähnlich verkehrt wie ein einzelner Mafiosi? Und wer es mit der Juristerei ehrlich ernst meint, sagt nicht Gegenklage, sondern Widerklage.

Von Hermann Unterstöger

UM ZUERST DIE FAKTEN auf den Tisch zu legen: Im Lauf eines Jahres fanden sich in der SZ 3 Kaufmänner, 5 Seemänner und 0 Zimmermänner, dafür aber 107 Kaufleute, 44 Seeleute sowie 6 Zimmerleute. Dies zur Relativierung des Vorwurfs unseres Lesers R., wonach der unübliche Plural mit -männer "in fast allen Teilen" des Blattes zu finden sei. In der Sache hat Herr R. insofern recht, als viele Komposita mit -mann die Mehrzahl mit -leute bilden: die erwähnten drei und mit ihnen der Bauersmann, der Fachmann, der Gefolgsmann und noch ein paar, nicht jedoch der Lebemann und der Ehemann. Mehrere Lebemänner sind keineswegs Lebeleute, und wenn von Eheleuten die Rede ist, meint man die Ehegatten, wer immer das ist. Seemänner und Zimmermänner gelten mittlerweile als ordentliche Pluralformen, Kaufmänner weniger. Und der Franzmann? Leibfarths Sprachlehre von 1831 zufolge geht nur Franzmänner, nicht jedoch Franzleute.

DAS WORT "TWITTERATI" ist in der SZ nur viermal nachweisbar. In einem dieser Fälle wurde der designierte US-Botschafter in Deutschland, Richard Grenell, so bezeichnet. Leser H. kommt das vor, als nenne man einen Mafioso Mafiosi. Mehr noch stößt er sich an der dem Lateinischen zuzuordnenden Endung -ati, die bedeuten würde, dass jemand ein Getwitterter ist, twitteratus. Der Twitternde hieße bei dieser spätlateinischen Spekulation twitterans und - doch halt, eben twittert Horaz herein, dass es ihm jetzt wirklich reiche: "Ohe, iam satis est."

"IN DER JURISTEREI", schreibt Leser G., "gibt es keine Gegenklagen, mag sich dieser Nonsens auch noch so zäh halten"; es müsse richtig Widerklage heißen. Herr G. ist vom Fach, wir werden uns hüten, Widerworte zu geben. In Nachschlagewerken finden sich aber, so viel Trotz muss sein, Einträge wie "Widerklage = Gegenklage", einmal sogar "Widerklage (Gegenklage, Gegennothdurft, Gegen- od. Widerrecht, Reconventio, Petitio mutua)."

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: