Sprachlabor:Der Hase und die Lerche

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(Foto: Luis Murschetz (Illustration))

Sitzt der Hase im Pfeffer oder liegt er? Darf man Lerchen zu Schnaps verarbeiten? Hermann Unterstöger lässt es nicht bleiben, weiter zu forschen.

Von Hermann Unterstöger

ZACKIG, WIE SIE IST, hat sich die To-do-Liste weit vor die Aufgabenliste oder die Liste der offenen Punkte geschoben. Der Zeitforscher Jonas Geißler rät nun dazu, fünfe gerade sein zu lassen und Let-it-be-Listen anstelle von To-do-Listen anzulegen. Das hätte er lieber bleiben gelassen, meint unser Leser Dr. G., der sich als "in der Spätphase der Beatles Sozialisierter" zu erkennen gibt und mit "Let it be" natürlich etwas ganz anderes verbindet als Programme zur besseren Nutzung der Zeit. Wer den Text dieses Stücks richtig interpretiere, komme zu dem Schluss, dass let it be nicht lass es sein bedeute, sondern lass es geschehen. Für bleiben lassen bietet das Wörterbuch to give sth. a miss und to forget sth., doch lässt sich auch Geißlers Liste rechtfertigen, etwa durch Sätze wie Just let it be, man (Lass es einfach sein, Mann).

SITZT DER HASE oder liegt er? Kommt drauf an. Zu Lebzeiten sitzt er gern, wie das schon Christian Morgenstern beobachtet hat: "Ein Hase sitzt auf einer Wiese, / des Glaubens, niemand sähe diese." Wird er doch gesehen und erlegt, so kann es sein, dass er mit einer Pfeffersoße zubereitet wird. Dann liegt er im Pfeffer, woraus sich die bekannte Redensart entwickelt hat. Bei uns saß er im Pfeffer, ein überfälliger Lagewechsel, für den er uns, Leser Sch. zufolge, dankbar sein sollte.

DASS MAN AUS ZIRBEN SCHNAPS gewinnt, ist bekannt, und da die Zirbe sich auf der oberen subalpinen Stufe mit der Lärche zu vergesellschaften pflegt, wundert man sich auch über Lärchenschnaps nicht länger. In München gibt es den "Salon Irkutsk", angeblich eine "sibirische Bahnhofsgaststätte", in der "Tiroler Lerchen-Wodka" serviert wird. Leser B. meidet den Laden, und auch wir finden, dass die Lerche nicht zu Schnaps verarbeitet werden sollte, noch dazu, wo ja die Feldlerche, Alauda arvensis, von der Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union erfasst wird und nationalen Besitz- und Vermarktungsverboten unterliegt.

© SZ vom 09.09.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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