Nachlass Max Stern:Nicht dreimal kassieren

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Erst kürzlich hat Michael Kohler über die verpatzte Ausstellung des Düsseldorfer Stadtmuseums zur Geschichte der Galerie Dr. Max Stern geschrieben. In dem Fall geht es auch darum, die einzelnen Bildbestände auseinanderzuhalten.

Michael Kohler schreibt in "Eine Vergangenheit, die nicht vergeht" vom 4. Dezember erneut über die verpatzte Ausstellung des Düsseldorfer Stadtmuseums zur Geschichte der Galerie Dr. Max Stern. Ich habe Herrn Stern noch gekannt. Mittels Anzeigen in der Zeitschrift Weltkunst hat er nach dem Krieg die Bilder aus seinem Privatbestand gesucht, die er in den 30er-Jahren unter Druck verkaufen musste. Wichtig ist, dass zwischen dem Galeriebestand und dem Privatbestand von Max Stern unterschieden wird. Bei den von Stern gesuchten Bildern handelte es sich um den Privatbestand und eben nicht den Galeriebestand, die Stern selbst 1937 bei Lempertz zur Versteigerung gegeben, wofür er die Preise festgelegt und auch den Katalog bearbeitet hatte.

Stern hat für die Kunstwerke aus seinem Galeriebestand nach dem Krieg einen Verschleuderungsschaden beim Land NRW geltend gemacht und diesen auch voll erhalten. In seinem Testament 1987 stand nichts von Restitutionsforderungen - somit ist davon auszugehen, dass für Stern mit dem Verschleuderungsschaden die Suche nach den Bildern aus seinem Galeriebestand erledigt war. Stern suchte nur noch nach den Bildern aus seiner Privatsammlung, die er nie verkaufen wollte.

Mehr als zehn Jahre nach Sterns Tod erhoben die Erben (drei Universitäten in Kanada und Israel) Ansprüche - trotz der 1964 erfolgten, ihnen bekannten Entschädigung. Das OLG Köln hat 2016 in einem Streitfall nach deutschem und US-Recht entschieden und die Klage aus den USA abgewiesen. Trotzdem lässt der Nachlass die Objekte mit der Provenienz Max Stern auf der Datenbank Lost Art stehen und trägt somit nicht zu einer guten Aufarbeitung bei.

Die im Artikel genannten Gemälde von Schadow und A. Achenbach wurden auch nicht in Köln versteigert, sondern von der Galerie Stern in Düsseldorf selbst verkauft. Obwohl die Käufer Stern bekannt waren, hat er die Bilder nach dem Krieg nicht zurückgefordert. So muss man bei der Provenienz Max Stern eben gründlich unterscheiden, ob das Werk aus Sterns Galerie- oder Privatbestand stammt - man kann nicht zum dritten Mal kassieren. Manch schnelle Äußerungen von Monika Grütters bis zu Ronald Lauder lassen doch erhebliche Sachkenntnis in dem tragischen Fall vermissen. Ein besonderes Symposium vorab wäre sicher im Sinne von Stern gewesen.

Prof. Henrik Hanstein, Köln

© SZ vom 15.12.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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