Korrekturen:2040 sind alle gleich

(Foto: N/A)

Beamtenpensionen sollen ab dem Jahr 2040 steuerlich genauso behandelt werden wie Renten.

In "Mehr Freiheit, weniger Geld" vom 17./18. Oktober auf Seite 65 hieß es, dass Ingenieure im öffentlichen Dienst nach ihrer Pensionierung keine Steuern zahlen müssen. Das ist falsch. Nur bis 2005 wurden die Beamtenpensionen durch die Anrechnung des Versorgungsfreibetrags steuerlich begünstigt. Seither wird die Besteuerung von Renten und Pensionen schrittweise angeglichen. Im Jahr 2040 sollen sie dann steuerlich gleich behandelt werden.

In "SMS an alle" vom 16. Oktober auf Seite 1 hieß es, dass Telekommunikationsunternehmen bei der Speicherung von SMS zu Wartungszwecken aus technischen Gründen auch die Inhalte der Kurzmeldungen für sieben Tage speichern. Weiter war zu lesen: ". . . mit der neuen Speicherpflicht kommt nun eine Zehn-Wochen-Frist". Dieser Satz ist irreführend: Die neue Speicherfrist erfasst nur Verkehrsdaten der Telekommunikation ohne Inhalte. Bei den zu Wartungszwecken gespeicherten SMS-Daten bleibt es bei den üblichen sieben Tagen.

© SZ vom 21.10.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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