Kampfhund:Wandelnder Komplex

Nach den tödlichen Attacken ist klar: Der Hund ist nicht das Problem. Aber was ist mit dieser Erkenntnis gewonnen?

Staffordshire Bullterrier

Für manche ein armes Tier, für andere eine Bedrohung: ein Staffordshire Bullterrier in einem Tierheim in Hamburg.

(Foto: Axel Heimken/dpa)

Kein guter Vergleich

"Achtung, Haustier" vom 5. April:

Der Artikel trieft ja geradezu vor Verständnis für die Kampf- und Tötungsmaschinen, die manche Menschen sich als Hunde halten - und er lässt dabei zweierlei außer Acht. Erstens: Es mag ja möglich sein, auch einen Chihuahua zu einem aggressiven Tier zu machen - aber dieses Problem lässt sich für den Attackierten dann mit einem gezielten Tritt lösen. Ihr Vergleich ist wie der zwischen einem automatischen Gewehr und einem Obstmesser. Natürlich kann man mit beiden jemanden verletzen, aber nur das Gewehr legt man sich aus genau diesem Grund zu. Und auch die sorgfältige Unterscheidung zwischen Waffe (Kampfhund) und Waffenbesitzer (Halter) hilft den potenziellen und tatsächlichen Opfern nicht weiter. Natürlich sind nicht die Hunde selbst schuld, sondern die wandelnden Minderwertigkeitskomplexe namens "Herrchen", die sich gezielt solche "Listenhunde" anschaffen, weil sie die Angst ihrer Mitmenschen genießen. Aber was ist mit dieser Erkenntnis gewonnen? Dr. Oliver Domzalski, Hamburg

Auch ohne Leine

Zunächst danke für den angenehm sachlichen Artikel von Max Sprick über diesen schrecklichen Vorfall, der geeignet wäre, wieder eine hochemotionale Debatte über sogenannte Kampfhunde zu entfachen. Ich erinnere mich mit Schrecken an die Zeit nach dem Hamburger Fall, in der ich selbst eine Staffordshire Hündin besaß, an die Blicke auf der Straße und die anschließenden willkürlichen Behördenmaßnahmen. Man durfte mit "so einem Hund" nicht mehr Straßenbahn fahren, nicht mal mit Maulkorb. Als Halter wurde man als kriminell betrachtet, ohne je mit dem Gesetz in Konflikt geraten zu sein. In einem Punkt irrt der Autor des Artikels: In Berlin gibt es jede Menge dieser Hunde (viel zu viele auch im Tierheim), der Halter muss über ein polizeiliches Führungszeugnis verfügen, einen Wesenstest absolvieren und den Hund mit Leine und Maulkorb führen. Offiziell. Tatsächlich sieht man viele auch ohne Leine. Und als Diensthunde der Polizei sind sie nun ganz und gar nicht vorhanden. Thüringen war dagegen eines der Bundesländer, die lange überhaupt keine Rasselisten hatte. Cornelia Arnhold, Berlin

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