Freihandel:Wasser ist ein Menschenrecht

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Können kommunale Wasserversorger im Rahmen des Freihandel­abkommens Jefta privatisiert werden? Für Leser wäre das ein No-Go. Ein Vertreter der EU-Kommission beschwichtigt.

"SOS H₂O" vom 7./8. Juli:

Es ist gut, dass das Thema "Freihandel" in den öffentlichen Diskurs zurückkehrt. Das bietet die Chance, endlich die Grundfrage zu klären: Setzt die Demokratie dem Markt die Grenzen und den Rahmen oder steuern uns die EU-Kommission und die Bundesregierung in eine "marktkonforme Demokratie". Wasser ist Menschenrecht. Wasser ist Daseinsvorsorge. Freihandel ist Teil globalen Wirtschaftens. Die Daseinsvorsorge gehört nicht dazu. TTIP ist gescheitert, weil das Kapitel "Investitionen und Investitionsschutz" den Zugriff auf die Daseinsvorsorge ermöglichte und die Öffentlichkeit das rechtzeitig erkannte. Bei Ceta hat der damalige SPD-Chef Sigmar Gabriel Partei und Öffentlichkeit ausgetrickst und den Zugriff ermöglicht. In Berlin hat es eine Bürgerbewegung unter dem Namen "Wassertisch" in einer beispiellosen Anstrengung bürgerlichen Gemeinsinns geschafft, das Wasser zurückzuholen. Wowereit und Wolf, SPD und Linke, wollten das mit allen Mitteln verhindern. Sie sind am politischen Willen der Bürger gescheitert.

Jürgen Grimming, Berlin

Das war's dann, Grundgesetz

Wenn das Wasser einzelwirtschaftlichen Interessen unterworfen wird, dann gnade Gott der Existenzberechtigung des Menschen. Boden und Wasser nicht mehr frei verfügbar und keine reine Luft mehr zum Atmen. Dann werft das Grundgesetz auf den Müllhaufen der Geschichte.

Manfred Leiss, Sulzbach-Rosenberg

Kein Zwang zur Privatisierung

Kein EU-Freihandelsabkommen - auch nicht das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen der EU mit Japan - zwingt nationale Regierungen zu einer Privatisierung oder Deregulierung von öffentlichen Dienstleistungen. Die Behörden der Mitgliedstaaten behalten außerdem das Recht, privat erbrachte Dienstleistungen wieder zu verstaatlichen. Das EU-Japan-Abkommen bietet ebenso wie das EU-Kanada-Abkommen (Ceta) ein hohes Schutzniveau für öffentliche Dienstleistungen wie der Wasserversorgung. Beide Abkommen sehen entsprechende Vorbehalte beim Marktzugang für den grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr vor.

Kein Handels- und Wirtschaftsabkommen der EU ist identisch, sondern auf den jeweiligen Partner zugeschnitten. Auch wenn die Texte der Abkommen nicht die exakt gleichen Artikel und Formulierungen enthalten, so basiert auch das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Japan auf dem seit Langem praktizierten Ansatz der EU zum Schutz öffentlicher Dienstleistungen in internationalen Abkommen. Die EU hat dies im Rahmen der WTO und in allen Handelsabkommen so praktiziert.

Joachim E. Menze, Leiter der Vertretung der Europäischen Kommission in München

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