Bundesverfassungsgericht:Rütteln am deutschen System

Wie wird man eigentlich Verfassungsrichter in Karlsruhe? Das Vorschlagsrecht der einzelnen Parteien ist zentral, meist dominierten die beiden großen. Jetzt wollen die Grünen daran rütteln. Zwei Leser haben dazu unterschiedliche Ansichten.

Urteil über Deals in Strafprozessen

Wer darf diesen Hut tragen? Darüber wird unter den Parteien derzeit gestritten. Im Bild Mitglieder des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe.

(Foto: Uli Deck/dpa)

"Lob der Blindheit" vom 14. Februar und "Aus dem Gleichgewicht" vom 13. Februar:

Austarieren ist besser als streiten

Es ist das Verdienst von Wolfgang Janisch, in den beiden oben genannten Artikeln unmissverständlich gezeigt zu haben, dass es in den sich hinziehenden Wochen der Regierungs- bzw. Nicht-Regierungsbildung noch andere wichtige innenpolitische Themen von besonderer Bedeutung gibt. Zu ihnen gehören ohne Zweifel Änderungen im Wahlverfahren für die Verfassungsrichter und -richterinnen, weil dieses weltweit ein besonders neuralgischer und sensibler Punkt im Gesamtgefüge der Vorschriften über ein Verfassungsgericht ist. Wenn jetzt dort Änderungen geplant sind, dann ist dies ein hochpolitischer Vorgang, handelt es sich dabei um eine der folgenreichsten Stellschrauben für das Verfassungsgericht insgesamt. Dabei war es der Vorzug des bisherigen deutschen Systems, dass es parteipolitische Einflüsse auf die Wahlen zwar nicht ausgeschlossen hatte, dass sie aber in einem ausgesprochen balancierten Gesamt-System relativiert worden sind.

Die Praxis der vergangenen Jahrzehnte beruhte auf einem Tableau, das die damals großen beiden Parteien CDU und SPD aufgestellt hatten. In diesem Tableau wurde das Vorschlagsrecht für jede einzelne Richterstelle einer der beiden Seiten zugeordnet. Die andere Seite konnte aber widersprechen, und dies geschah in der Praxis in Ausnahmefällen, wenn der anderen Seite der Vorschlag zu einseitig erschien. Nach diesem System war also das Vorschlagsrecht verteilt und fest vergeben, der Widerspruch war aber möglich, und dies war ein balancierendes Moment. In diesem System waren die kleinen Parteien offiziell nicht berücksichtigt, in der Praxis wurde zuerst der FDP, dann den Grünen von ihrem jeweiligen Koalitionspartner ein Vorschlagsrecht überlassen - und dies ist nun für die Partei der Grünen der Stein des Anstoßes, sie möchte ein eigenes Vorschlagsrecht garantiert haben.

In der Tat repräsentieren CDU und SPD längst nicht mehr die eindeutig große Mehrheit im Parlament. Die Parteienlandschaft ist vielfältiger geworden. Daraus kann man einen Anpassungsbedarf ableiten und einen Auftrag für die Parteien für eine begrenzte Modifikation der bisherigen Praxis ableiten. Es sollte aber nicht im Eilverfahren nach Vorbildern in anderen Ländern gesucht werden - eine intensive rechtsvergleichende Forschung hat gezeigt, dass es keinen Königsweg gibt, alle Modelle weisen auch Nachteile auf.

Gefordert ist eine sorgfältige begrenzte Anpassung. Aber Änderungen sind nur vertretbar, wenn sie wieder zu einem abgestimmten, auf Dauer angelegten System kommen würden.

Das Schlimmste, was jetzt geschehen könnte, wäre, wenn um die Besetzung jeder neuen Richterstelle ein politischer Kampf entbrennen und Ad-hoc-Entscheidungen getroffen würden. Wichtig ist auch die Einhaltung der richtigen Reihenfolge, und sie fordert, dass zunächst über die Notwendigkeit einer Anpassung beraten und entschieden wird und erst dann die erste Wahl unter Abweichung vom bisherigen Verfahren vorgenommen wird.

Prof. Rainer Wahl, Freiburg

Der böse Schein bleibt

Wolfgang Janisch berichtet über die Sorge Karlsruhes, durch Wahl eines von den Grünen bestimmten Richters werde im Ersten Senat eine "rot-grüne Mehrheit etabliert", die "überparteiliche Neutralität des Gerichts aufs Spiel" gesetzt und das öffentliche Vertrauen in das Gericht gefährdet.

Gewiss, die Zweidrittelmehrheit, mit der die Richter gewählt werden, soll verhindern, dass vornehmlich die "rote" oder die "schwarze" Seite zum Zuge kommt, und politische Ausgewogenheit herstellen. Wenig beachtet bleibt aber, dass das nur hilft, wenn sich die etablierten Parteien Konkurrenz machen. Dagegen liegt krasse Unausgewogenheit vor, wenn es um solche Themen geht, bei denen die etablierten Parteien am selben Strang ziehen. So, wenn Politiker aller Lager von der Regelung profitieren, wie bei der staatlichen Finanzierung von Parteien, Fraktionen, Stiftungen und Abgeordneten. Dann haben wir eine ähnliche Situation, wie wenn bei Bundesligaspielen eine Mannschaft den Schiedsrichter immer bestimmen dürfte.

Zwar mögen die Richter "dazu neigen, unabhängig zu urteilen", und sich gelegentlich "von den Vorstellungen der Richtermacher entfernen", wie Janisch schreibt. Doch der böse Schein bleibt. Besonders dann, wenn parteilich besonders geprägte Richter auch noch die Schlüsselstellung des Berichterstatters in Sachen Parteienfinanzierung überlassen wird.

Einen aktuellen Fall stellt der Richter Peter Müller im Zweiten Senat dar. Er bereitete als Berichterstatter die beschwichtigenden Beschlüsse des Zweiten Senats über verdeckte Parteienfinanzierung durch Fraktionen, Stiftungen und Abgeordnetenmitarbeiter von 2015 und 2017 vor, war allerdings nach normalen Maßstäben befangen. Denn er hatte als Ministerpräsident des Saarlandes selbst wiederholt verdeckte Parteienfinanzierung betrieben. Seine Regierung und seine Fraktion waren deshalb vom Landesverfassungsgericht verurteilt und vom Landesrechnungshof gerügt worden. Gleichwohl hielt Müller sich für unbefangen, und das wurde auch von seinen Kollegen abgenickt. Denn die Verfassungsrichter legen Befangenheit in eigener Sache besonders lax aus - nach der Devise, dass nicht sein kann, was nicht sein darf. Zur Sicherung des öffentlichen Vertrauens sollte das Gericht die in eigener Sache allzu großzügig ausgelegten Befangenheitsvorschriften neu interpretieren und bei der Verteilung der Ressorts nicht den Bock zum Gärtner machen. Zugleich sollten die Parteien, wie Janisch anregt, "gute Richter" nach Karlsruhe schicken, also keine ausgesprochenen Parteileute.

Prof. Hans Herbert von Arnim, Speyer

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