Niedrige Stundenlöhne
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Die S&F Personal Dienstleistungen mit Niederlassungen in Olpe, Wuppertal, Hagen und Gummersbach leidet wie alle Zeitarbeitsfirmen unter fehlenden Aufträgen in der gegenwärtigen Wirtschaftskrise. In den vergangenen Monaten wurden in keiner anderen Branche so schnell Arbeitsplätze abgebaut. Von den einstmals knapp 800.000 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten im Juli vergangenen Jahres dürften bis heute weniger als 500.000 übrig geblieben sein.
Geschäftsführer Bangert weist darauf hin, dass das Unternehmen seine Arbeitskräfte nach Tarif bezahlt. Bei dem Vertrag handelt es sich allerdings um eine Vereinbarung mit einer Tarifgemeinschaft der Christlichen Gewerkschaft. Dabei liegen die Stundenlöhne unter den Sätzen in Verleihfirmen, die mit DGB-Gewerkschaften Verträge abgeschlossen haben. Außerdem gibt es Öffnungsklauseln, die es erlauben, das Entgelt für die Mitarbeiter in den ersten sechs Monaten um 9,5 Prozent zu senken.
IG-Metall-Mann Keppeler geht es bei seiner Kritik an der Werbeaktion aber noch um viel Grundsätzlicheres: Ihm passt nicht, dass hier mit "aggressiver Werbung" Unternehmen gedrängt werden, ihre eigenen Arbeitskräfte hinauszuwerfen und dafür günstigere Leiharbeiter zu beschäftigen. "Das kann nicht das Wirtschaftsmodell der Zukunft sein."
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(SZ vom 16.5.2009/bön)
Gewalt in Syrien
Moooment. Das ist mal wieder eine oberflächlich recherchierte Tirade gegen die Zeitarbeit. Weil's eben ein gefälliges Thema ist, braucht man ja nicht recherchiren - stimmt's SZ?
Wievielen Menschen verhilft die geschmähte Zeitarbeit zu Jobs? Ungefär doppelt so vielen wie unsere Arbeitsagenturen. Und inwieweit belasten sie dafür die Steuerzahler? Richtig: gar nicht.
Wenn ein Leiharbeiter gut ist, dann wird er auch übernommen. Es gibt auch kaum eine Branche die so strikt in Punkto Arbeitszeitgesetz oder Arbeitsschutz geprüft wird. Also mal halblang. Gute Leiharbeiter werden eh bald übernommen.
Denn es ist für die Ausleiher eben nicht besser, immer nur Leiharbeiter zu beschäftigen. Sie haben keine unmittelbare Kontrolle, denn die hat der Disponent. Wenn ein wichtigerer Kunde kommt, ist der Arbeiter X weg.
Es ist außerdem nicht der Arbeiter, der hier verhökert wird, sondern seine Arbeitszeit. Er bekommt den Lohn, den er bei der Einstellung vereinbart hat - ohne Rabatt. Den trägt die Zeitarbeitsfirma.
Direktkandidat zur Bundestagswahl am 27 September 2009, im Wahlkreis 177 Wetterau.
Manuel Hachenburger
Bild vergrößernEs ist gesetzlich geregelt dass, in der Zeitarbeit, der gleiche, Lohn für dieselbe Arbeit gezahlt werden muss! Mit der Ausnahme: Sobald ein Tarifvertrag besteht, gilt dieser.
In dem Allgemeinen Gleichheitsgesetz ist klar geregelt, dass jegliche Diskriminierung im Betrieb verboten ist. Weniger Lohn ist eine Diskriminierung!
Warum werden dann Dumpinglöhne gezahlt? Die Antwort ist klar es geht nur um die Gewinnmaximierung der Entleiher. Die Regierung beschließt schlechte Gesetze und die 750.000 Zeitarbeiter leiden darunter und werden brutal ausgenutzt.
Es ist kaum verständlich, dass hier viele Zeitarbeiter, noch eine Zulage, zu dem Lohn benötigen, um trotz Vollzeitarbeit leben zu können! Durch diese Dumpinglöhne werden reguläre Arbeitsplätze vernichtet, der Verleiher bekommt viel und der Mitarbeiter fast nichts!
Viele Überstunden sind in der Regel zu leisten, die meisten kommen auch auf ein Zeitkonto. Vielen ist nicht bewusst das die ersten 150 Stunden nicht gegen Insolvenz gesichert sind. Oftmals werden auch Facharbeiter gesucht. Nach der Vorstellung wird Ihnen erklärt das keine Facharbeiter benötigt werden, Ihnen wird ein Hilfsarbeiter Job angeboten zu niedrigem Lohn, sie werden aber als Facharbeiter eingesetzt und bekommen nochmals weniger als Ihnen zusteht!
Hohe Mobilität wird oft gefordert, es könnte sein das, sie an jedem Tag der Woche, in einem anderen Unternehmen zu wechselnden Zeiten tätig sind. Viele Zeitarbeitsunternehmen zahlen den ersten Lohn erst nach 6 Wochen, oder sie müssen ihn einklagen! Zulagen für Fahrtkosten oder den Verpflegungsmehraufwand gibt es nicht.
Sie haben kein Mitspracherecht im Entleihbetrieb, sondern sin nur an die Weisungen dieses Betriebes gebunden! Sie werden als Mitarbeiter zweiter Klasse angesehen, dürfen arbeiten bis zu umfallen und bekommen dann die Kündigung.
Sind sie erst arbeitslos und beziehen ALG oder ALG II, kann es richtig losgehen. Im Fall des Bezuges von ALG I müssen sie jede zumutbare Tätigkeit annehmen, im zweiten Fall ist jede Tätigkeit zumutbar.
Unbezahlte Praktika bis zu 4 Wochen oder länger, ABM - Tätigkeiten, 1 Euro Jobs usw. Dieses alle widerspricht dem Allgemeinen Gleichheitsgesetz und dem Artikel 12 Absatz 2 des Grundgesetzes.
Es leben hier über 5 Millionen Menschen von Hartz IV, dazu 750.000 Zeitarbeiter und die Rentner, die von dieser Regi