Auch wenn die Temperaturen über 30 Grad klettern: Hitzefrei kann man nicht einklagen.

"Hitzefrei" wird es trotz der hochsommerlichen Temperaturen in Deutschland nicht geben. Für diese am Dienstag geäußerte Forderung von CDU- und Grünen-Politikern sehen Arbeitgeber in Deutschland keine Chance, wie eine Umfrage der Nachrichtenagentur dpa ergab. Doch Gleitzeitregelungen, Klimaanlagen, zusätzliche Pausen oder kostenlose Getränke sollen die Arbeitszeit erträglich machen.

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Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt stellte am Dienstag fest, dass Hitze am Arbeitsplatz kein Grund ist, die Arbeit zu verweigern. "Bei besonders hohen Temperaturen kann allenfalls die Arbeitsgeschwindigkeit angepasst werden", sagte ein Gerichtssprecher der dpa. Klare Vorschriften zu erlaubten Höchsttemperaturen am Arbeitsplatz gebe es nicht.

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) ist der Arbeitgeber nur verpflichtet, die Arbeitsräume so einzurichten, dass der Arbeitnehmer "gegen Gefahr für Leben und Gesundheit" geschützt ist. Und da sind die Arbeitgeber in Deutschland zu Zugeständnissen und Kompromissen bereit: Ein Sprecher der Deutschen Bahn betonte, dass die Kleiderordnung für Eisenbahner gelockert sei.

Ärmel hoch

Opel in Rüsselsheim bietet seinen Mitarbeitern nach dem Ende der Werksferien Mitte August zusätzliche Pausen von 10 Minuten pro Schicht an, sollte die Hitzeperiode andauern. Die Beschäftigten der meisten Banken in Deutschland arbeiten in klimatisierten Räumen, aber auch hier wurden häufig die Kleidervorschriften gelockert. Bei der Hannoverschen Volksband zum Beispiel sind kurze Ärmel bei den Herren erlaubt.

Auch die meisten Landesregierungen haben am Dienstag abgewunken, ihren Bediensteten "hitzefrei" zu geben. "Wir müssen schließlich auch bei Hitze für die Bürger erreichbar sein", sagte die Pressesprecherin der Landesregierung Schleswig-Holstein, Anne Nilges. "So etwas gibt es bei uns nicht", meinte auch Sachsen-Anhalts Justizministeriumssprecher Matthias Schuppe.

Im Sommer allerdings sei die Kernarbeitszeit von 9.00 Uhr auf 8.00 vorgezogen. Die Berliner Verwaltung erlaubt ihren Angestellten in diesen Tagen immerhin ihr Gleitzeitguthaben zu nutzen und - wenn genügend Stunden vorhanden sind - auch "die Dienststelle zu verlassen". Dazu müsse aber die Außentemperatur 29 Grad betragen, und das prüfe erst die zuständige Verwaltung.

Angemessene 26 Grad

"Zuträgliche Raumtemperaturen" und ausreichend Atemluft, für die mit Lüftungs- und Klimaanlagen zu sorgen ist, fordert auch die bundesweit gültige Verordnung für Arbeitsstätten.

Arbeitsplätze, die unter starker Hitzeeinwirkung stehen, müssen den Vorschriften zufolge "im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten auf eine zuträgliche Temperatur gekühlt werden". Als angemessen wird laut dem Sprecher des Bundesarbeitsgerichts eine Raumtemperatur von 26 Grad Celcius angesehen. "Einklagen kann man diese aber nicht, weil es keine Sollvorschrift ist", sagte er. Arbeitnehmer könnten sich aber bei der Anschaffung von Rollos, Ventilatoren oder einer Klimaanlage darauf berufen.

Höchstrichterliche Urteile zum Thema Hitze am Arbeitsplatz fehlen nach Aussagen der obersten Arbeitsrichter bislang.

(sueddeutsche.de/dpa)

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