Weiterbildung:Welche Regeln gelten für den Bildungsurlaub?

Sich für die Karriere weiterbilden, bei fortlaufendem Gehalt - das muss kein Luxus sein. In den meisten Bundesländern haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf "Bildungsurlaub": Wie Sie ihn einreichen und wo Sie sich über Angebote informieren können.

Von Sabrina Ebitsch

Wer sich weiterbilden möchte, ist in vielen Fällen auf das Entgegenkommen seines Chefs angewiesen. Eine Ausnahme ist allerdings der sogenannte Bildungsurlaub, ein bereits 40 Jahre altes Modell, das aber nur von wenigen Arbeitnehmern tatsächlich in Anspruch genommen wird.

In den meisten Bundesländern (in Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen fehlen entsprechende gesetzliche Regelungen) haben Beschäftigte gegenüber ihren Arbeitgebern einen Anspruch darauf, bei fortlaufender Gehaltszahlung für eine Fortbildung freigestellt zu werden. Die Dauer ist allerdings beschränkt: Anspruch besteht auf zehn Tage über zwei Jahre und den Zeitpunkt kann der Vorgesetzte mitbestimmen, je nach Situation im Betrieb.

Ob der Arbeitgeber auch einen Zuschuss für die Kosten des Bildungsurlaubs leistet, entscheidet er; verpflichtet ist er dazu nicht. Fragen lohnt sich aber, weil viele Chefs durchaus ein Interesse daran haben, wenn ihre Mitarbeiter dazulernen. Einen bundesweiten Überblick über Seminare, Workshops und Veranstalter bietet bildungsurlaub.de.

Wer Interesse hat, sollte einen Bildungsurlaub mindestens sechs bis acht Wochen vor dem möglichen Termin beim Vorgesetzten beantragen; der Arbeitgeber kann auch ablehnen. Möglich ist außerdem nur die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen, die im jeweiligen Bundesland anerkannt sind, und nicht etwa die Freistellung für die Vorbereitung auf Prüfungen oder Ähnliches.

Linktipp: Die genauen Regelungen zu Voraussetzungen und Antragstellung sind in den jeweiligen Bundesländern unterschiedlich. Eine Übersicht mit Links zu Ihrer Region finden Sie auf den Seiten des InfoWebs Weiterbildung.

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