Vergütung:Wie sich das Gehalt zusammensetzt

Zum Fixgehalt können variable Gehaltsbestandteile, Gratifikationen und andere Zusatzleistungen hinzukommen.

Von Martin Scheele

Fixgehalt. Die Höhe des monatlichen Grundentgelts orientiert sich zuvorderst an den in den Branchen ausgehandelten Tarifverträgen. Im Lohn- und Gehaltstarifvertrag werden sogenannte Lohngruppen festgelegt. Diese basieren auf der Qualifikation des Arbeitnehmers, die durch Ausbildung, Studium, bisherige Berufserfahrung und erworbenes Spezialwissen nachgewiesen werden kann. Allerdings ist in Deutschland nur knapp jeder zweite Arbeitnehmer in einem tarifgebundenen Betrieb beschäftigt.

Variables Gehalt. Arbeitgeber aus fast allen Branchen zahlen häufig einen Teil des Gehalts in Form einer variablen Vergütung. Vor allem im Vertrieb sind Gehaltsmodelle weit verbreitet, bei denen der Mitarbeiter nur ein relativ niedriges Grundgehalt erhält und sich den Großteil des Salärs durch seinen persönlichen Verkaufserfolg hinzuverdienen muss.

Gratifikationen. Darunter werden sowohl Bonuszahlungen, die Zahlung eines 13. Monatsgehalts, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Prämienzahlungen sowie Zahlungen aufgrund von individuellen Zielvereinbarungen zusammengefasst. Prämienzahlungen basieren häufig auf Kennzahlen, wie etwa dem Gewinn des Unternehmens. Eine rückwirkende Zahlung am Jahresende ist üblich. Im Kommen ist ein Bonus, der sich am Erfolg eines Teams orientiert.

Aktienoptionsplan. Zielgruppe sind zumeist Führungskräfte, die das Unternehmen dadurch langfristig binden will. Denn die Aktien, die ein Manager in einem festgelegten Zeitraum und zu einem günstigen Kurs kaufen kann, müssen in der Regel für mehrere Jahre gehalten werden. Wenn der Aktienkurs steigt, profitieren die Führungskräfte von der Differenz zwischen dem Kaufkurs und dem aktuellen Kurs.

Belegschaftsaktien. Die Belegschaft wird dadurch am Grundkapital des Arbeitgebers beteiligt. Er erhofft sich davon eine stärkere Identifikation des Mitarbeiters mit dem Unternehmen. Denn der Arbeitnehmer wird damit Miteigner des Unternehmens.

Genussscheine. Absender sind Firmen, die keine Aktiengesellschaften sind und daher weder Aktienoptionen noch Belegschaftsaktien anbieten können. Sie belohnen ihre Mitarbeiter mit anderen Wertpapieren, wie etwa Genussscheinen. Dieses Instrument liegt aber nicht mehr im Trend.

Zusatzleistungen. Hier ist das Spektrum am größten. Betriebliche Altersversorgung, vermögenswirksame Leistungen, Weiterbildungsangebote, Dienstwagen, subventioniertes Kantinenessen, Warengutscheine, Personalrabatte - die Möglichkeiten, Mitarbeiter zu belohnen, sind unbegrenzt.

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