Verbotene Fragen:Tabus im Vorstellungsgespräch

Personaler wollen möglichst viel über Bewerber wissen - doch alles fragen dürfen sie noch lange nicht. Zu welchen Themen man in Vorstellungsgesprächen keine Auskunft geben muss.

Viele Fragen sind im Vorstellungsgespräch tabu. So dürfen Arbeitgeber Bewerber zwar auf Herz und Nieren prüfen. Allerdings gibt es rechtliche Grenzen und seit der Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) weitere Einschränkungen zur Befragung von Kandidaten.

Vorstellungsgespräch

Vorstellungsgespräch: Erkundigungen nach Vorstrafen sind nicht erlaubt.

(Foto: Foto: iStockphoto)

Grundsätzlich darf zum Beispiel nicht nach den finanziellen Verhältnissen eines Bewerbers gefragt werden. Ausnahmen gelten aber, wenn etwa ein Kassierer für ein Geldinstitut eingestellt oder eine Position mit Prokura vergeben werden soll. Darauf weist der Verlag für die deutsche Wirtschaft in Bonn hin.

Auch nach Krankheiten darf generell nicht gefragt werden - es sei denn, der Arbeitsplatz stellt spezielle Anforderungen an die physische und psychische Gesundheit.

Tabu sind auch Erkundigungen nach Vorstrafen - eine Ausnahme gilt aber auch hier, wenn es sich um eine Vertrauensstellung handelt. So kann zum Beispiel bei Kassierern oder Geldboten nach Diebstahl und Unterschlagungen gefragt werden, nach Vorstrafen wegen Verkehrsdelikten bei Chauffeuren oder nach sexuellem Missbrauch bei Personen, die mit minderjährigen oder sozial abhängigen Personen arbeiten.

Nicht zulässig ist es, Frauen danach zu fragen, ob sie schwanger sind. Das geht sogar dann nicht, wenn für die freie Stelle ein Beschäftigungsverbot für schwangere Frauen gilt. Nur wenn die Schwangerschaft die Berufsausübung unmittelbar verhindert, etwa bei Mannequins und Tänzerinnen oder wenn mit der Arbeit eine unmittelbare Infektionsgefahr verbunden ist, darf die Frage gestellt werden.

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: