Urteil zur Medizin-Studienplatz-Vergabe:Sechs Jahre Warten ist zu lang

Viele träumen davon, Arzt zu werden. Aber das ist nicht einfach: Wer einen Studienplatz in Medizin ergattern möchte, muss sehr gute Noten haben. Oder sehr lange warten. Dagegen klagten nun vier Bewerber, die bereits seit sechs Jahren studieren wollen. Und sie bekamen Recht - allerdings nur vorläufig.

Viele Abiturienten träumen davon, Arzt zu werden. Aber sich diesen Berufswunsch zu erfüllen, ist nicht einfach: Wer einen Studienplatz in Medizin ergattern möchte, muss entweder sehr gute Noten haben oder viel Geduld aufbringen. Gegen die langen Wartezeiten klagten nun vier Bewerber. Sie hatten zum Wintersemester 2011/12 keinen Studienplatz bekommen, obwohl sie bereits seit sechs Jahren auf eine Zulassung für Human- und Tiermedizin warten. Und sie bekamen Recht.

Neues Trainingszentrum für angehende Ärzte in Göttingen

Sie tun das, worauf viele lange warten müssen: Drei Medizin-Studenten des Uniklinikums in Göttingen üben an einer Patientenpuppe für ihren späteren Beruf.

(Foto: dpa)

Mehr als sechs Jahre Wartezeit sei zuviel, befand das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, das bundesweit als einziges Gericht für alle Verfahren gegen die in Dortmund ansässige Studienplatz-Vergabestelle zuständig ist. Es stufte die jahrelangen Wartezeiten als teilweise verfassungswidrig ein (Az: 6 L 941/11; 6 L 929/11; 6 L 940/11 und 6 L 942/11) und wies die Stiftung für Hochschulzulassung an, den vier Bewerbern Plätze zu geben.

Das Gericht sah vor dem Hintergrund entsprechender Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Numerus Clausus aus den siebziger Jahren die Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen überschritten. "So wie es jetzt ist, ist es nicht gut", sagte Gerichtssprecher Karsten Herfort in Gelsenkirchen.

Die Wartezeiten für Medizinstudienplätze werden seit Jahren länger. Auf 8753 Studienplätze in der Humanmedizin kommen derzeit 44.053 Bewerber. Vor zehn Jahren waren es knapp noch 20.000 Bewerber bei 8120 Plätzen. Die Stiftung für Hochschulzulassung als Nachfolgerin der ZVS wählt 20 Prozent der Studenten nach Note aus. Abi-Schnitte von 1 bis 1,1 wurden in der Humanmedizin zum Wintersemester direkt genommen.

20 Prozent bekamen über die Wartequote einen Studienplatz. Alle Bewerber mit 13 und mehr Semestern Wartezeit wurden genommen. Bei Bewerbern mit 12 Warte-Semestern kamen alle Anwärter mit Abi-Schnitten von 2,7 und besser zum Zuge. In der Tiermedizin gab es bei der gleichen Wartezeit ab 3,3 und besser eine Zusage. In der Zahnmedizin lag die Wartezeit bei zehn Semestern. Wer nicht über Note oder Wartezeit einen Platz bekommt, wird von der Stiftung an jeweils sechs Hochschulen weitergeleitet, die noch selbst Kandidaten auswählen.

Die Stiftung für Hochschulzulassung kündigte Berufung gegen die einstweilige Anordnung an. Die Stiftung, die für die Zulassung in vier medizinischen Fächern zuständig ist, führe nur aus, was der Gesetzgeber festgelegt habe, sagte Sprecher Bernhard Schweer. Jetzt muss abgewartet werden, wie das Oberverwaltungsgericht die Sache beurteilt.

Der Anwalt der Kläger sieht bereits das Ende des Wartezeitsystems: "Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts beseitigt das geltende Hochschulstart-System, dass zu jahrelangen Wartezeiten führt und Zehntausende Abiturienten immer wieder aufs neue vertröstet", erklärte Dirk Naumann in Hamburg. Er sieht die Entscheidung als "neuen Meilenstein des Hochschulrechts".

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