Er fügt an, nicht nur seine Mandantin habe gewusst, dass sie die Pfandbons nicht einlösen durfte - sondern auch die Kollegin, die an der Kasse saß, als sie ihren Einkauf tätigte. Dass sie die Bons trotzdem eingelöst habe, "das muss die Beklagte (Kaiser's Tengelmann, d. Red.) sich zuschreiben lassen", sagt Hopmann. Und er kommt mit einem Vergleich: Wenn es um Geschäftsführer oder um Beamte gehe, dann urteilten die Gerichte in Deutschland längst nicht so rigide wie im Fall von kleinen Angestellten, von Pfandbons, Frikadellen und Maultaschen.
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Beamte werden geschont
Hopmann sagt, er kenne keinen einzigen Fall, in dem in Deutschland ein Beamter wegen eines geringfügigen Schadens entlassen wurde, zumindest nicht beim ersten Mal - und er zitiert eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2000. Ein Geschäftsführer hatte 597 Mark aus der Firmenkasse privat ausgegeben. Die Richter erklärten seine Kündigung für unwirksam. Hopmanns Fazit: "Eine Abmahnung hätte ausgereicht."
Das ist der eine Argumentationsstrang, ein wenig verlaufend nach der Devise: retten, was zu retten ist. Aber bei der Frage, ob ein Arbeitsverhältnis fortgesetzt werden kann oder nicht, geht es nicht nur um die Frage, ob Pfandbons herrenlos sind und ob sie auf einen winzigen Betrag lauten. Daneben geht es um Vertrauen, um jenes schwer bestimmbare Gut, das mühsam zu erarbeiten und leicht zu verlieren ist.
Ein Netz aus Lügen
Karin Schindler-Abbes, die Rechtsanwältin der Lebensmittelkette, befasst sich weniger mit der Frage, ob 1,30 Euro geeignet sind, Vertrauen grundlegend zu zerstören. Ihr Thema ist, wie Emmely sich nach dem Vorfall verteidigt hat: dass sie unter anderem eine Kollegin beschuldigte, ihr die Pfandbons ins Portemonnaie gelegt zu haben, dass sie eine andere Kollegin eines anderen Manipulationsverdachts bezichtigte; der Vorwurf löste sich bald in Luft auf. Sie sagt: "Natürlich beeinflusst es den Arbeitgeber in seiner Entscheidungsfindung, wenn ein Arbeitnehmer immer wieder lügt und sogar Kollegen hineinzieht." Nur eine Abmahnung als Konsequenz? Dadurch könne Vertrauen nicht wiederhergestellt werden.
Die Rechtsanwältin ahnt zu dem Zeitpunkt vermutlich nicht, dass sie dem Gericht damit eine Vorlage gegeben hat. Das Bundesarbeitsgericht hat in Bagatellfällen seit Jahrzehnten im Zweifel gegen den Arbeitnehmer entschieden. Legendär ist das sogenannte Bienenstich-Urteil von 1984: Es erklärte die Kündigung einer Bäckereiverkäuferin für rechtmäßig, die gegen Geschäftsschluss einen Bienenstich gegessen hatte, der sonst weggeschmissen worden wäre.
Das Vertrauens-Argument wird zerpflückt
In diesem Fall aber entschließen sich die Richter dazu, das Vertrauens-Argument des Arbeitgebers zu zerpflücken. Ja, Emmely habe pflichtwidrig gehandelt, sagt der Vorsitzende Kreft. Ja, diese Pflichtwidrigkeit sei erheblich gewesen. Aber dann führt er die lange Betriebszugehörigkeit an, dass sie sich nie Gerichtsverwertbares habe zuschulden kommen lassen. Kreft sagt: "Dadurch hat sie sich einen Vorrat an Vertrauen erworben, der nicht durch eine einmalige, erhebliche Verfehlung völlig aufgezehrt wird." Eine deutliche Warnung, die Androhung, im Wiederholungsfall zu kündigen - das hätte nach Meinung des Gerichts hier ausgereicht.
Im Saal klatschen sie, als der Vorsitzende seine Entscheidung verkündet, er hat jetzt doch noch den Punkt erreicht, wo er mit der Wendung "Im Namen des Volkes" tatsächlich dessen Gefühlslage erreicht. Emmely ballt die Faust, "Ja!", ruft sie in den Saal, Richter Kreft lässt alles gewähren. In den beiden vergangenen Jahren hat sie von Hartz IV gelebt und an irgendwelchen Kursen der Arbeitsagentur teilgenommen - wissend, dass die eigentlich großer Nonsens sind für sie, in Ostberlin, bei einer Arbeitslosenquote von 20 Prozent. Jetzt hat sie wieder eine Perspektive. Wird sie wieder arbeiten können bei Kaiser's Tengelmann? Der Vertreter des Unternehmens sitzt neben seiner Rechtsanwältin. Er antwortet: "Davon gehe ich aus." Die Kassiererin verlässt das Gericht, gibt im Vorhof Interviews, um 17 Uhr wird sie bei einer Demonstration in der Innenstadt erwartet, Emmely, der Star des Tages.
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(SZ vom 11.06.2010/holz)
Verkehrssünderdatei in Flensburg
Diese Frau hat zunächst die Bons, die ihr der Chef anvertraut hatte, um sie den Kunden evtl. zurückzuerstatten, an sich genommen und eingetauscht, sprich: gestohlen. Dann hat sie diesen Tatbestand hartnäckig geleugnet und versucht, den Diebstahl einer Kollegin zuzuschieben - und jetzt tritt sie in der Rolle des Opfers bzw. der Heldin auf - da stimmt etwas nicht !
.... na ja wer sich angesprochen Fühlt der hat ja wenigstens noch ein "Gewissen!"?
Es ist nicht der Unternehmer, der die Löhne zahlt - er übergibt nur das Geld. Es ist das Produkt, das die Löhne zahlt.
Henry Ford
Alles, was gegen das Gewissen geschieht, ist Sünde.
Thomas von Aquin
Erst kommt das Fressen, dann die Moral.
Bertolt Brecht
Moralisten sind Menschen, die sich dort kratzen, wo es andere juckt.
Samuel Becket
;-)
LG
generell für Arbeitgeber, oder speziell für Kaiser's?
Was Kratzt mich (Fr. Emmely) die Moral wenn's Um meinen Job geht, ganz nach dem Konrad Adenauer Zitat: „Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern.“
P.S. Berauschen tue ich mich nicht am Sieg von Frau "Emmely Superstar" , die Frau tut mir eher Leid, sondern an der Niederlage eines Weiteren Gewissenlosen Sklaventreibers der nur allein auf seinen eigenen Vorteil bedacht ist ohne Rüchsicht auf Die Leute die die Wirkliche Arbeit machen und dafür nur einen Hungerlohn erhalten.
Leider - oder zum Glück - nicht Arbeitgeber, antworte ich dennoch: das mit dem Lügen stimmt so nicht ganz. Neben dem moralischen Aspekt darf man natürlich auch nach dem Gesetz keinen Unschuldigen eine (Straf-)Tat nachreden.
Doch hier kommt es vor allem auf eben den moralischen Aspekt an. (Dieser Frage darf sich der Leser, der gerade vom Sieg der Klasse der Lohnknechte über die Klasse der Kapitalisten berauscht, "Emily Superstar" feiert, entziehen. Muss er aber nicht.)
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