Gekündigte Arbeitnehmer dürfen künftig steuerlich tricksen und ihre Abfindung aufspalten. So bleibt mehr Geld in der eigenen Tasche.
Arbeitnehmer, die bei ihrer Kündigung eine Abfindung erhalten, dürfen steuerlich in Zukunft ein bisschen tricksen. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH), das höchste deutsche Steuergericht, in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Um die Steuerlast für den Arbeitnehmer zu senken, darf er mit dem Arbeitgeber vereinbaren, die Abfindung aufzuspalten: in zwei Beträge, die in zwei aufeinanderfolgenden Jahren ausbezahlt werden. Das sei kein Rechtsmissbrauch, stellten die BFH-Richter klar (Aktenzeichen IX R 1/09).
Bild vergrößern
Gekündigte Arbeitnehmer können sich ihre Abfindung künftig auf zwei Mal auszahlen lassen. (© Foto: dpa)
Anzeige
In dem Fall hatte eine Steuerzahlerin aus Baden-Württemberg gegen ihr Finanzamt geklagt. Sie war im Herbst 2000 von ihrem Arbeitgeber entlassen worden. Laut Sozialplan stand ihr eine Abfindung von umgerechnet 38.350 Euro zu, die im November ausgezahlt werden sollte. Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben dies aber einvernehmlich geändert: Das Unternehmen zahlte im November 2000 nur den steuerfreien Anteil der Abfindung in Höhe von 12.270 Euro aus. Der Rest folgte im Januar 2001.
Das Finanzamt wollte das nicht akzeptieren. Es forderte für das Jahr 2000 Steuern plus Zinsen nach. Die Beamten waren der Ansicht, der Klägerin sei - aus steuerlicher Sicht - die Abfindung bereits im ersten Jahr in voller Höhe zugeflossen. Denn schon allein mit der Vereinbarung, den Betrag aufzuspalten, habe sie über die gesamte Summe verfügt. Dem schloss sich der BFH nicht an. Arbeitnehmer und Chef dürften den Zufluss einer Abfindung "steuerwirksam gestalten", so die Richter.
"Sehr umstritten"
Daran ändere auch der Grundsatz nichts, dass Sozialpläne bindend seien. Denn Arbeitgeber und -nehmer dürften einzelvertraglich eine günstigere Regelung aushandeln. "Inwieweit steuerliche Gestaltungen bei Abfindungen erlaubt sind, war bislang sehr umstritten", sagt Ulrich Derlien, Steuerberater bei der Augsburger Kanzlei Sonntag & Partner. "Mit dem Urteil hat der BFH nun für mehr Klarheit gesorgt."
Seit einer Rechtsänderung im Jahr 1999 sind Abfindungen immer zu versteuern. Wer mit seinem Einkommen ohnehin schon im Spitzensteuersatz liegt, muss also bis zu 45 Prozent der Abfindung an den Staat abgeben. "Angestellte aber, die normalerweise weniger Steuern zahlen, sollen durch die Einmalzahlung nicht benachteiligt werden, indem sie nur deswegen in den Spitzensteuersatz rutschen", sagt Derlien. Der Gesetzgeber habe daher einen komplexen Mechanismus geschaffen. "Müsste zum Beispiel die Abfindung - rein der Höhe nach - eigentlich mit 40 Prozent besteuert werden, sind nach der begünstigenden Regel vielleicht nur 30 Prozent fällig", erklärt der Fachmann. So werde berücksichtigt, dass es sich bei der Abfindung um eine einmalige Zusammenballung von Einkünften handelt, die sich normalerweise auf mehrere Jahre verteilt hätten.
Steuerliche Beratung lohnt sich
"Über diese gesetzliche Regel hinaus macht der BFH mit dem Urteil vom Mittwoch jetzt den Weg für weitere steuersparende Gestaltungen frei", sagt Derlien. "Betroffenen Arbeitnehmern kann ich daher nur empfehlen, sich vor Auszahlung einer Abfindung steuerlich beraten zu lassen, ob sich für sie eine Aufspaltung lohnt."
- Thema
- Arbeitsrecht RSS
- Studiengebühren "Mehr Mittel für die Lehre" 25.01.2005
- Führungsspitzen Ärgern kostet 200 Euro 17.03.2008
- Bildungsministerin Schavan Der 100.000-Euro-Scheck 05.12.2008
- Urteil zu Bagatellkündigung Keine Kündigung wegen 80 Cent 11.05.2010
- Mehr Geld für Angestellte Bonus oder nix 10.05.2010
- Klage gegen Wal-Mart Frauen? Keine Chance 29.04.2010
- Diskriminierung bei Bewerbung Ossi? Wollen wir nicht 08.04.2010
(SZ vom 21.01.2010/holz)
Bundespräsident in Erklärungsnot
Der Bericht ist richtig und es wird auch in der Praxis so gehandhabt.
Kernproblem ist jedoch, dass bei der Verteilung einer Abfindung auf zwei Jahre die Nutzung der Fünftelregelung komplett wegfällt.
Nachdem 2005 die Steuerfreibeträge abgeschafft wurden ist die Fünftelregelung leider die letzte Möglichkeit, mit der Betroffene ihre Steuerlast wenigstens etwas drücken können. Wenn man sich allerdings die Abfindung auf zwei Jahre aufteilen lässt, ist diese einzige Chance verwirkt.
Das heißt, man muss schon mit einem extrem spitzen Bleistift rechnen, ob sich die Aufteilung/Verschiebung der Abfindung auch wirklich rechnet.
Das Gericht hat sich nur an geltendes Recht gehalten.
Wann die Abfindung vertraglich fällig wird unterliegt der Vertragsfreiheit. Schließlich geben Selbstständige oder Firmen auch noch am Ende des Jahres steuerwirksam Geld aus wenn gerade was übrig sein sollte.
Bis November war die Arbeitnehmerin voll berufstätig, dort die Abfindung obendrauf -- das ist ein hoher Spitzensteuersatz, Fünftelregelung hin oder her. Im kommenden Jahr ohne Arbeit, aber wahrscheinlich mit ALG-I (Progressionsvorbehalt) kommt man damit deutlich günstiger weg. Niedrigerer Spitzensteuersatz = niedrigerer mittlerer Steuersatz auf die Abfindung gleich deutlich mehr Kohle über.
Deutet übrigens auf eine Arbeitnehmerin mit mehr als 20 Betriebsjahren und 55 Jahre Alter hin, aber das nur am Rande. 38k für mehr als 20 Jahre sind eher eine Klein/Durchschnittsverdienerin.
Beispiel: 25.000 Jahresgehalt als Otto Normal, Steuerklasse I. Im ersten Jahr 12.000 steuerfreie Abfindung, im zweiten Jahr 26.000. Mach im ersten Jahr eine Zusatzsteuer von Null, im zweiten Jahr von maximal 4000 Steuer, also in Summe etwas über 10%. Würde alles im letzten Jahr der Berufstätigkeit ausbezahlt, würden etwa 12.500 Steuer auf die Abfindung fällig und damit wäre 1/3 der Summe weg.
Dafür muss ne alte Frau lange stricken wie meine Oma zu sagen pflegte und das erklärt, wieso das Finanzamt geklagt hat. Es hat verloren und das sowas von zu recht.
wo bitte liegt im Regelfall der Vorteil, wenn man Abfindungen in zwei Jahren versteuert und nicht in einem. Gut, die Progression mag im Einzelfall eine Rolle spielen, aber das war es schon. Für 90% der Fälle sind die Auswirkungen doch zu vernachlässigen.
Offenbar ist die Nachrichtenlage wieder derart dünn, dass man sich von der im Berich erwähnten Kanzlei einen reißerischen Artikel diktieren lassen musste.
Ich zudem dafür, dass jeder Arbeitnehmer sein Einkommen selber versteuert so wie Selbstständige und Kapitalanleger auch tun.
Dann ist endlich Gleichheit vor dem Gesetz und jeder kann dann wenn er schlau ist bei der Steuer tricksen.
Diesem Land Steuern zu zahlen ist ein Verbrechen. Steuergelder werden sowieso nur kriminell veruntreut.
Ich habe Verständnis für jeden der seine Steuer kürzt, legal wie illegal.
dass Abfindungen bei Kündigungen überhaupt besteuert werden.