Um Rücklagen für die Altersversorgung von Beamten zu bilden, darf der Staat ihre Gehälter kürzen. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden.

Beamte müssen sich mit Kürzungen ihrer Besoldung zum Aufbau von Rücklagen für ihre Altersversorgung abfinden. Das Bundesverfassungsgericht erklärte eine entsprechende Regelung von 1999 für verfassungsgemäß. Karlsruhe billigte damit die schrittweise Absenkung des Niveaus von Einkommen und Pensionen.

Lehrer

Beamte müssen Einbußen hinnehmen - auch Lehrer sind betroffen. (© Foto: dpa)

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Das Gesetz sei gerechtfertigt und verstoße nicht gegen die Grundsätze des Berufsbeamtentums, heißt es in dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss.

Der Gesetzgeber habe auf steigende Versorgungslasten wegen höherer Lebenserwartung und einer Zunahme von Frühpensionierungen reagiert. Mit den Kürzungen sollten Rücklagen für die Altersversorgung der Staatsdiener aufgebaut werden (Az: 2 BvR 1673/03 u.a. - Beschluss vom 24. September 2007).

Außerdem müssten auch die Rentner Einbußen hinnehmen. Vor diesem Hintergrund sei es dem Bund erlaubt, "einen gewissen Gleichlauf" mit Kürzungen bei der gesetzlichen Rentenversicherung vorzunehmen, argumentierte eine Kammer des Zweiten Senats. Die Verfassungsbeschwerden mehrerer Beamter und Pensionäre wurden nicht zur Entscheidung angenommen.

Nach der Reform fallen die regelmäßigen Anhebungen der Beamtenbesoldung geringer aus, um das Niveau um insgesamt drei Prozent zu senken. Daraus wird ein Sondervermögen für die Altersversorgungslasten gebildet.

Zwar räumte das Gericht ein, dass die Beamten wohl stärkere Kürzungen hinnehmen müssten als die Rentner. Die Absenkung ihres Versorgungsniveaus sei aber Teil eines Konzepts, mit dem Renten und Pensionen "systemkonform" behandelt würden. Zudem komme das eingesparte Geld - über Rücklagen für die Altersversorgung - letztlich wieder den Beamten zugute.

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(dpa)