Urteil:Vier Tage mehr Urlaub für junge Beschäftigte im öffentlichen Dienst

Bislang haben Kollegen über 40 öfter frei bekommen - doch damit ist jetzt Schluss: Die Altersstaffelung bei den Urlaubstagen im öffentlichen Dienst verstößt gegen das Diskriminierungsverbot, hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Nun bekommen junge Beschäftigte mehr Freizeit.

Den jüngeren Beschäftigten im öffentlichen Dienst steht mehr Urlaub zu als sie bislang bekommen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (Az: 9 AZR 529/10). Demnach haben sie ebenso Anspruch auf 30 Urlaubstage im Jahr wie ihre über 40-jährigen Kollegen.

Warnstreik im oeffentlichen Dienst

Öffentlicher Dienst: Busfahrer.

(Foto: dapd)

Konkret bedeutet dies, dass die Urlaubsdauer um bis zu vier Tage im Jahr angehoben werden muss. Bislang umfasst der Jahresurlaub im öffentlichen Dienst 26 Arbeitstage für bis zu 30-Jährige, bis zum 40. Lebensjahr sind es 29 Tage und danach 30 Arbeitstage.

Diese altersabhängige Staffelung war von den Arbeitgebern bislang mit dem "gesteigerten Erholungsbedürfnis älterer Menschen" begründet worden. Nach Ansicht des Gerichts könne 30- und 40-Jährigen noch kein gesteigertes Erholungsbedürfnis zugesprochen werden. Die alte Regelung widerspreche also dem Diskriminierungsverbot, Beschäftigte dürften nicht wegen ihres Alters benachteiligt werden.

Geklagt hatte eine im Oktober 1971 geborene Frau, die seit 1988 bei einem Landkreis beschäftigt war. Sie wollte auf dem Rechtsweg erreichen, dass ihr in den Jahren 2008 und 2009 und damit schon vor Vollendung ihres 40. Lebensjahres statt 29 Urlaubstagen je ein weiterer Tag zugestanden wird.

Im Januar hatte das Landesarbeitsgericht Düsseldorf bereits ein ähnliches Urteil gefällt (Az: 8 Sa 1274/10). Die Richter verwarfen die Urlaubsregelung im Manteltarifvertrag für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen ebenfalls als unzulässige Altersdiskriminierung.

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