Urteil:70-Jähriger klagt erfolgreich gegen Kündigung

"Ich fühle mich nach wie vor topfit": Ein betagter Autoverkäufer will weiterarbeiten.

Während Politiker noch um die Rente mit 67 streiten, hat ein bereits 70 Jahre alter Autoverkäufer seine unbefristete Weiterbeschäftigung gerichtlich durchgeboxt. Der Paderborner hatte am Arbeitsgericht erfolgreich gegen seine Kündigung geklagt. "Das ist ganz außergewöhnlich, ich habe so etwas noch nie erlebt", sagte der Paderborner Amtsgerichtsdirektor Holger Kuhlmey am Donnerstag und bestätigte einen Bericht des Bielefelder Westfalen-Blatts vom gleichen Tag. Wegen des hohen Lebensalters des Mannes und seiner Betriebszugehörigkeit von elf Jahren bewertete das Gericht die Kündigung als unwirksam (Az.: 3 CA 1947/05).

Denn im Arbeitsrecht gibt es nach Kulmeys Angaben keine generelle Vorschrift für das Ausscheiden der Beschäftigten mit 65 Jahren. "Einen Fall wie diesen sieht das Gesetz nicht vor", sagte eine Richterin der Zeitung. Das Gericht bewertete daher allein die Kriterien Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, etwaige Unterhaltsverpflichtungen und gegebenenfalls Schwerbehinderung. "Mein Mandant ist nach der Sozialauswahl überhaupt nicht dran", sagte auch der Anwalt des 70-Jährigen.

Dem Bericht zufolge hatte der 70-Jährige vor elf Jahren den Arbeitgeber gewechselt. Auch, als das Rentenalter erreicht war, sollte er bleiben. Dann aber kam aus der Zentrale des Autoherstellers die Aufforderung, das Verkaufsteam zu verjüngen. Sein Arbeitgeber wollte ihn in den Ruhestand entlassen, aber der 70-Jährige weigerte sich. "In meinem ganzen 50-jährigen Berufsleben bin ich nicht einen Tag krank gewesen und fühle mich nach wie vor topfit", sagte er.

Daraufhin erhielt er die betriebsbedingte Kündigung zum 31. März.

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