Urteil in Prozess um Mindestlohn:Eine Toilettenfrau ist keine Putzfrau

Urteil in Prozess um Mindestlohn: Lohn-Dumping oder angemessene Bezahlung? Nur etwa 4,30 Euro die Stunde soll eine Toilettenfrau aus Hamburg in manchen Monaten verdient haben. (Symbolbild)

Lohn-Dumping oder angemessene Bezahlung? Nur etwa 4,30 Euro die Stunde soll eine Toilettenfrau aus Hamburg in manchen Monaten verdient haben. (Symbolbild)

(Foto: Stephan Rumpf)

Nur eine Toilettenfrau, die tatsächlich auch den Großteil ihrer Arbeitszeit mit Reinigungsarbeiten zubringt, hat Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn als Putzfrau. Das hat jetzt das Hamburger Arbeitsgericht entschieden.

Sitzen statt Putzen: Das Hamburger Arbeitsgericht hat die Klage einer Toilettenfrau auf Zahlung des Mindestlohns abgewiesen. Die Frau habe nicht beweisen können, dass sie mehr als die Hälfte ihrer Arbeitszeit mit der Reinigung von WC-Räumen beschäftigt gewesen sei, teilte eine Sprecherin des Arbeitsgerichts mit.

Die 58-jährige Klägerin hatte dem Subunternehmen eines Hamburger Kaufhauses Lohndumping vorgeworfen und gefordert, dass ihr früherer Arbeitgeber sie im Nachhinein als Reinigungskraft anerkennt. Damit hätte ihr rückwirkend der tarifliche Mindestlohn zugestanden. Einschließlich Prämien habe seine Mandantin in manchen Monaten lediglich etwa 4,30 Euro pro Stunde verdient, erklärte der Anwalt der Frau.

Im Prozess ging es um 6000 Euro, die die Klägerin nachträglich geltend machte. Vor dem Richterspruch hatten sich die beiden Parteien nicht auf einen Vergleichsvorschlag einigen können. Dieser sah nach Angaben des Richters vor, dass die Klägerin mit etwa 1000 Euro ein Sechstel der Klagesumme als "freundliche Geste" von dem Serviceunternehmen erhälten hätte. Nach dem Urteil geht die Putzfrau nun leer aus.

Sie hatte ein halbes Jahr lang in Vollzeit bei der Servicefirma gearbeitet. Fast die ganze Zeit über habe sie dabei die Toiletten eines Kaufhauses gereinigt. Für 40 Stunden wöchentlich erhielt sie von dem Subunternehmen einen vereinbarten Grundlohn von 600 Euro brutto im Monat. "Um zehn Uhr kam ich abends nach Hause, um fünf Uhr stand ich wieder auf", sagte die 58-Jährige vor der Verhandlung.

Der Anwalt der beklagten Firma hielt dagegen: Die Klägerin sei hauptsächlich als WC-Aufsicht eingestellt worden. Sie habe keinen Anspruch auf einen höher vergüteten Tarifvertrag, da dieser für eine reine Präsenz in den Waschräumen nicht gelte.

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