Urteil des Bundesarbeitsgerichts:Kirchenaustritt rechtfertigt Kündigung

Die zahlreichen Missbrauchsfälle hatten einen Sonderpädagogen zum Austritt aus der katholischen Kirche bewogen. Daraufhin verlor der Mann seinen Job in einer Caritas-Einrichtung in Mannheim. Jetzt hat das Bundesarbeitsgericht über die Rechtmäßigkeit der Kündigung entschieden.

Mancher Arbeitnehmer dürfte wohl schon vom Glauben abgefallen sein, was seinen Arbeitgeber angeht. Doch für die wenigsten hatte das wohl so drastische Konsequenzen wie für einen 60-jährigen Caritas-Mitarbeiter. Der Mann war nach Bekanntwerden der zahlreichen Missbrauchsfälle 2011 aus der katholischen Kirche ausgetreten. Daraufhin kündigte ihm sein Arbeitgeber. Zu Recht, wie jetzt das Bundesarbeitsgericht urteilte.

Der Austritt sei ein schwerer Loyalitätsverstoß, der die Entlassung aus dem kirchlichen Dienst rechtfertige, entschied das Gericht in Erfurt (2 AZR 579/12). Damit blieb der Sonderpädagoge aus Mannheim auch in der letzten Instanz mit der Klage gegen seinen Rauswurf erfolglos. Mitarbeiter in katholischen Einrichtungen müssen auch künftig bei einem Kirchenaustritt mit Kündigung rechnen.

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