Urteil des Bundesarbeitsgerichts:Gericht erschwert Befristung von Arbeitsverträgen

Das Bundesarbeitsgericht bleibt bei seiner strengen Linie bei der Befristung von Arbeitsverträgen: Der Landkreis Leer verliert gegen eine Klägerin in letzter Instanz und muss die Sachbearbeiterin jetzt unbefristet beschäftigen.

Das Bundesarbeitsgericht ist seiner strengen Linie bei der Befristung von Arbeitsverträgen treu geblieben. Demnach muss bei einer befristeten Einstellung klar sein, dass der Arbeitnehmer auch tatsächlich nur vorübergehend gebraucht wird, entschied das Bundesarbeitsgericht am Donnerstag in Erfurt. Es bestätigte damit seine bisherige Rechtsprechung.

Sei bei Vertragsabschluss noch unklar, ob der Arbeitnehmer auch später noch gebraucht werde, sei keine Befristung möglich. Damit hatte eine Sachbearbeiterin mit ihrer Klage in der letzten Instanz Erfolg - der Landkreis Leer muss sie daher jetzt unbefristet beschäftigen.

Der Landkreis hatte als sogenannte Optionskommune anstelle der Bundesagentur für Arbeit die Bearbeitung von Anträgen zu Hartz IV übernommen. Das Modell der Optionskommunen war zunächst von 2005 bis 2010 begrenzt, wurde dann aber unbefristet verlängert.

Die zunächst bestehende Ungewissheit über die Fortführung dieses Optionsmodells rechtfertige keine Befristung eines Arbeitsvertrages, urteilten die obersten Arbeitsrichter. Für eine befristete Einstellung reiche nicht aus, dass eine Aufgabe beim Arbeitgeber möglicherweise entfällt, hieß es.

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