Urteil des Bundesarbeitsgerichts:Anspruch auf Weihnachtsgeld

Wenn der Arbeitgeber die vergangenen Jahre immer Weihnachtsgeld zahlte, kann daraus eine dauerhafte Verpflichtung werden. Das entschied das Bundesarbeitsgericht - und stärkte damit die Ansprüche der Arbeitnehmer.

Das Bundesarbeitsgericht hat den Anspruch von Arbeitnehmern auf Weihnachtsgeld gestärkt. Wenn die Zahlung durch den Arbeitgeber über mehrere Jahre erfolge, könne daraus auf eine dauerhafte Verpflichtung geschlossen werden, urteilten die Bundesarbeitsrichter. Die Entstehung eines Rechtsanspruch auf die Zahlung könne auch eine unklare oder intransparente allgemeine Klausel im Arbeitsvertrag nicht verhindern (10 AZR 671/09).

Weihnachtsgeld

Das Bundesarbeitsgericht stärkt die Ansprüche von Arbeitnehmern auf Weihnachtsgeld.

(Foto: iStock)

Damit hatte die Klage eines Ingenieurs aus Nordrhein-Westfalen Erfolg, der auch für das Krisenjahr 2008 von seinem Arbeitgeber die Zahlung des Weihnachtsgelds verlangt hatte. Der Mann hatte in den Jahren 2002 bis 2007 jeweils eine Sonderzahlung in Höhe eines Bruttomonatsverdienstes erhalten, ohne dass ein ausdrücklicher Vorbehalt erklärt worden war.

Sein Arbeitgeber hatte dagegen auf eine Klausel im Arbeitsvertrag verwiesen, die einen Freiwilligkeitsvorbehalt darstelle. Das akzeptierten die höchsten Arbeitsrichter nicht, weil der Passus nach ihrer Ansicht nicht klar genug formuliert war. "Zwar mag ein im Arbeitsvertrag klar und verständlich formulierter "Freiwilligkeitsvorbehalt" einen zukünftigen Anspruch auf eine Sonderzahlung ausschließen", heißt es in der Urteilsbegründung des Zehnten Senats. Der als "Allgemeine Geschäftsbedingung" formulierte Vorbehalt dürfe jedoch nicht mehrdeutig sein. Dieses Kriterium habe die Klausel des beklagten Arbeitgebers nicht erfüllt.

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