Urteil:Arbeitslosengeld auch im Ausland

Wer nahe der Grenze lebt, bekommt auch außerhalb Deutschlands Arbeitslosengeld. Das Bundessozialgericht gab einem Kläger aus den Niederlanden recht.

Daniela Kuhr

Selbst Bürger, die außerhalb Deutschlands wohnen, können Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Voraussetzung ist aber, dass der Arbeitslose nahe der Grenze lebt, dem deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und zuvor die nötige Zahl von Monaten in Deutschland sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat.

Der Kläger hatte von September 2002 bis Ende August 2003 in Aachen als Sozialpädagoge gearbeitet. Danach bekam er knapp fünf Monate Erziehungsgeld. Seit Juli 2004 wohnt er grenznah in den Niederlanden. 2006 meldete er sich in Deutschland arbeitslos. Später fand er wieder einen Job in Deutschland.

Die Arbeitsagentur verwehrte ihm Arbeitslosengeld, weil er während der gesamten Zeit der Arbeitslosigkeit im Ausland gelebt habe. Auch die Vorinstanzen sahen das so. Das Bundessozialgericht gab ihm jetzt jedoch recht: Der grenznahe Auslandswohnsitz stehe dem Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht entgegen, sofern alle übrigen Voraussetzungen für die Leistung gegeben seien, entschieden die Richter. Eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums sagte, man werde das Urteil eingehend prüfen.

© SZ vom 8. 10. 2009/holz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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