Unterstützung für Auszubildende:Welche Kosten kommen auf Azubis zu und welche Beihilfen gibt es?

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Auszubildende, die nicht mehr zuhause wohnen, können Zuschüsse für die Wohnung und den Lebensunterhalt beantragen.

(Foto: dpa)

Wenn die Vergütung zum Leben und Wohnen nicht reicht, können Auszubildende Unterstützung beantragen. Wo es welche Zuschüsse gibt.

Von Sabrina Ebitsch

Kosten

Die Vergütung für Auszubildende ist in den meisten Fällen nicht gerade üppig. Wer sich an einer Berufsfach- oder Fachschule ausbilden lässt, erhält oft sogar überhaupt keine Vergütung - und muss bei privaten Schulen noch monatliche Schulgelder meist in Höhe von einigen hundert Euro zahlen. Je nach Lebensumständen kann es schwierig werden, finanziell über die Runden zu kommen. Wer nicht mehr bei den Eltern wohnt, muss möglicherweise die Ausgaben für Miete, Telefon, Fahrten und Essen selbst bestreiten. Für Azubis, die für ihre Lehrstelle den Heimatort verlassen haben, gibt es teilweise Wohnheime, in denen die Miete deutlich niedriger ist als auf dem freien Wohnungsmarkt.

Neben den Lebenshaltungskosten werden unter Umständen auch Anschaffungen für die Ausbildung selbst fällig, etwa für Berufskleidung oder Arbeitsmaterialien. Ein angehender Bauzeichner braucht zum Beispiel nicht nur Winkelmesser und Zirkel, sondern vielleicht auch einen eigenen Computer mit spezieller Software zum Planen und Konstruieren. Auch für die Berufsschule müssen oft Bücher angeschafft werden.

Kostenlos sind für Lehrlinge immerhin die meisten Girokonten. Damit das erste Gehalt überwiesen werden kann, braucht es ein eigenes Konto. Allerdings sollten sich Azubis vorher kundig machen, welche Kosten für das Konto nach Abschluss der Ausbildung fällig werden.

Finanzielle Unterstützung

Für Azubis, bei denen es finanziell eng wird, gibt es Hilfe: Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) soll verhindern, dass Ausbildungschancen an der Realität scheitern. Auszubildende mit geringem Einkommen, die nicht zu Hause wohnen können, können bei der Bundesagentur für Arbeit bis zu 635 Euro Unterstützung pro Monat beantragen, außerdem werden Fahrtkosten mitfinanziert. Berücksichtigt wird dabei der Verdienst der Eltern oder des Partners. Wer wissen will, ob er beihilfefähig ist, kann sich seine Ansprüche unverbindlich vom BAB-Rechner berechnen lassen.

Allerdings fördert die Arbeitsagentur in der Regel nur die erste Ausbildung und nur dann, wenn sie staatlich anerkannt ist. Voraussetzung für die Berufsausbildungsbeihilfe ist außerdem, dass der Azubi eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung macht. Schulische Ausbildungen werden nicht durch die BAB unterstützt.

Schüler können dafür Leistung aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) beantragen. Anders als bei Studenten muss der monatliche Zuschuss nicht einmal zurückgezahlt werden. Je nachdem, welche Schule sie besuchen und ob sie noch bei den Eltern wohnen oder nicht, wird eine Förderung von bis zu 735 Euro gezahlt. Angerechnet werden allerdings das eigene Einkommen sowie das der Eltern oder des Lebenspartners. Beantragt wird Bafög beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung. Weitere Informationen zum Bafög finden Sie hier.

Wer keinen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe hat, kann bei der zuständigen Behörde seiner Stadt oder Gemeinde Wohngeld beantragen, um seine Miete zu finanzieren. Voraussetzung dafür sind ein Ablehnungsbescheid für die BAB und ein Nachweis, dass der bereits volljährige Azubi die Kosten für die eigene Wohnung selbst bestreiten muss.

Für Kinder unter 25 Jahren in Ausbildung erhalten Eltern Kindergeld. Azubis, die von ihren Eltern nicht finanziell unterstützt werden und nicht mehr zu Hause wohnen, haben Anspruch darauf und können es auch von den Eltern einfordern. Denn die 192 Euro (für die ersten beiden Kinder, 198 für das drittgeborene, 223 für weitere Kinder, Stand 2017) sind dafür gedacht, die Ausbildung der Kinder mitzufinanzieren.

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