Unter heftigen Protesten hat der Senat der Uni Bielefeld Studiengebühren beschlossen. Professoren fühlten sich von Studenten bedroht.

Der Senat der Universität Bielefeld hat am Mittwoch eine neue Studiengebührenordnung beschlossen. Die Übergangsordnung für zwei Jahre sieht einheitliche Gebühren von 350 Euro pro Semester vor. Die Sitzung wurde von lautstarken Proteste Studierender sowie von strengen Sicherheitsvorkehrungen begleitet.

Unter heftigen Protesten hat der Senat der Uni Bielefeld Studiengebühren beschlossen. Professoren fühlten sich von Studenten bedroht.

Sicherheitskräfte verhindern, dass Gebührengegner in das Senatsgebäude eindringen. (© Foto: dpa)

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Das Verwaltungsgericht Minden hatte im Juni die bisherige gestaffelte Gebührenordnung gekippt, weil sie gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße. Gebührengegner versuchten vor und während der Sitzung, zum Sitzungssaal zu gelangen. Wie die Polizei mitteilte, waren rund 200 Personen an den Protesten beteiligt.

Die Gebührengegner versuchten zudem, die Sitzung mit Trommeln und Pfeifen so stark wie möglich zu stören. Wie die Polizei mitteilte, kam es mehrmals zu Zusammenstößen zwischen Demonstranten und den Sicherheitskräften. Dabei wurde ein Demonstrant mit Pfefferspray verletzt und musste in einem Rettungswagen behandelt werden.

Mehrere Senatsmitglieder berichteten während der Senatssitzung, sie hätten in der Nacht Drohanrufe erhalten und fühlten sich bedroht. Die studentischen Vertreter des Senats distanzierten sich in der Sitzung von "allen Formen der Gewalt".

Nach einer über vierstündigen Debatte entschied der Senat in geheimer Abstimmung mit 13 zu neun Stimmen für die Übergangs- Gebührenordnung. Professoren mehrerer Fakultäten sagten, mit den Einnahmen aus den Gebühren habe vor allem die Lehre erheblich verbessert werden können. Die eigentliche Gebührenordnung, die je nach Studiendauer und Status der Studenten zwischen 100 und 500 Euro Gebühren pro Semester vorsah, bleibe weiterhin bestehen, werde aber für zwei Jahre "überdeckt", sagte Universitäts-Sprecher Ingo Lohuis.

Der Rechtsstreit um die gestaffelte Gebührenordnung wird vor dem Oberverwaltungsgericht Münster weitergeführt. Geklagt hatte eine Studentin, die 300 Euro zahlen musste.

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(dpa)