Gut, wenn es mit dem Traumjob klappt - schlecht, wenn er Hunderte Kilometer entfernt ist. Doch wer geschickt verhandelt, kann vom neuen Arbeitgeber einen saftigen Zuschuss oder die Maklercourtage bekommen.
Für einen Job umziehen zu müssen, ist längst Alltag. Das gilt für gestandene Manager ebenso wie für Berufsanfänger. Für die Betroffenen ist ein solcher Umzug aber auch mit vielen ganz praktischen Problemen verbunden - wie dem, für die neue Wohnung schon und für die alte noch Miete zu zahlen.
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Umziehen für den Job: Liegt dem Arbeitgeber an seinen Mitarbeitern, federt er die Last des Umzugs finanziell ab. (© Foto: dpa)
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Das kann schnell ins Geld gehen. Doch ob es dafür Hilfen vom Arbeitgeber gibt, hängt von der Situation ab. "Grundsätzlich ist es Sache des Arbeitnehmers, wo er wohnt und wo er hinzieht", sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln.
Zusatzkosten für doppelte Miete
Einen rechtlichen Anspruch auf Umzugshilfen für Arbeitnehmer gebe es nicht, ergänzt Torsten Tiefenbacher vom Bundesvorstand der Gewerkschaft Verdi in Berlin. Etwas anders sieht es aus, wenn der Arbeitgeber einen Standort beispielsweise von Düsseldorf nach Hannover verlagert und der Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis künftig dort fortsetzen soll. "Dann gibt es üblicherweise eine Regelung für damit verbundene Kosten im Rahmen eines Sozialplans", erklärt Nathalie Oberthür.
Denn in diesem Fall handelt es sich Tiefenbacher zufolge um eine betriebsändernde Maßnahme: "Und die ist sozialplanpflichtig." Der Sozialplan werde vom Betriebsrat beziehungsweise Gesamtbetriebsrat ausgehandelt. Dabei kann zum Beispiel vereinbart werden, dass der Arbeitgeber die Umzugskosten trägt. Dazu gehört das Geld für den Umzugswagen. Verhandelt werden kann aber auch über die Maklercourtage oder die Zusatzkosten für die doppelte Miete.
Großzügige Praxis
Wie viel dabei herausspringt, hängt nach Tiefenbachers Einschätzung vor allem davon ab, wie viel dem Arbeitgeber an seinen Mitarbeitern liegt: Wenn er seine Stammbelegschaft gerne halten will, lasse er sich das auch mehr kosten. Das kann soweit gehen, dass der Betrieb dem Ehepartner eines Mitarbeiters eine Stelle anbietet. In der Regel einigen sich Arbeitgeber und -nehmer nach Nathalie Oberthürs Erfahrungen ohne lange Auseinandersetzungen. Die Praxis sei sehr viel großzügiger als die rechtlichen Vorschriften.
Das gilt zumindest für solche Grundbedürfnisse wie die Kosten für den Umzugswagen. Schwieriger gestalten sich oft die Verhandlungen über sogenannte Umzugsprämien. "Die finanzielle Ausgestaltung hängt von den Möglichkeiten und Interessen des Arbeitgebers ab", sagt Tiefenbacher. "In der Regel ist sie umso höher, je schneller sich ein Arbeitnehmer für den Umzug entscheidet." Denn die Prämie soll auch einen Anreiz schaffen, sich für die Stelle am neuen Arbeitsort zu entscheiden.
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