Überwachung am Arbeitsplatz:Der gläserne Mitarbeiter

Die Bundesregierung stärkt die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer und schränkt die Möglichkeit zur Bespitzelung am Arbeitsplatz ein. Es ist höchste Zeit.

Sibylle Haas

Endlich. Die Bundesregierung hat sich nach langem Ringen auf einen Entwurf zum Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz geeinigt. Besser spät als nie, könnte man lakonisch meinen. Doch der monatelange Streit zwischen Union und FDP ist abgrundtief peinlich. Lidl, Bahn, Telekom, Unternehmen mit großem Namen haben bespitzelt, abgehört, überwacht - und damit gezeigt, dass sie von ihren Mitarbeitern nichts halten. Sie haben, eben weil sie so bekannt sind, ein schlechtes Signal an viele, weniger bekannte Firmen gesandt, die anständig mit ihren Beschäftigten umgehen. Als Anleitung zur Nachahmung sozusagen.

Video-Überwachung im Nahverkehr

Die Diskussion um Überwachungsmöglichkeiten am Arbeitsplatz führt nun zu einem neuen Gesetz.

(Foto: dpa)

Wer so wenig Respekt vor seinen Mitarbeitern hat, der hat es nicht anders verdient, als dass ihn der Gesetzgeber zügelt. Noch ist nicht klar, was genau im Gesetz stehen wird. Doch die heimliche Überwachung per Video soll verboten werden. Das ist ein großer Erfolg für die Arbeitnehmer. Denn bisher können Vorgesetzte einen Mitarbeiter auf diese Art bespitzeln, wenn ein "dringender Verdacht" vorliegt, wie der des Diebstahls.

Es ist nicht ungehörig, Mitarbeiter zu kontrollieren. Vorgesetzte sind sogar verpflichtet, die Arbeitsleistung ihrer Beschäftigten zu überwachen. Denn Arbeitnehmer sind ihrerseits zur Arbeitsleistung per Vertrag verpflichtet. Auch wenn Korruption bekämpft werden soll, sind Kontrollen von Daten notwendig. Doch die Kontrollen müssen transparent und für die Betroffenen nachvollziehbar sein. Wer heimlich agiert, hat meist selbst etwas zu verbergen.

So bringt das neue Gesetz hoffentlich mehr Klarheit und Rechtssicherheit. Eines hat die Diskussion um den Datenschutz ganz sicher heute schon gebracht: mehr Sensibilität dafür.

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