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Überwachung am Arbeitsplatz – Big Brother im Büro
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Telefon
Ein Arbeitgeber darf die gewählten Telefonnummern, die Uhrzeit und die Dauer der Gespräche protokollieren und überprüfen, ob das Telefon nur für dienstliche Zwecke genutzt wurde. Heimliches Mithören oder Aufzeichnen eines Gespräches ist aber verboten. Rechtswidrige Aufzeichnungen wären in einem Gerichtsverfahren wertlos.
Foto: iStock
1. August 2008, 09:55 2008-08-01 09:55:00