Von Nicola Holzapfel

Die Überstunden steigen. Doch nicht immer wird für mehr Arbeit auch mehr gezahlt. Was der Arbeitgeber verlangen darf - und wann wirklich genug ist.

In deutschen Unternehmen gibt es viel zu tun. Im vergangenen Jahr ist die wöchentliche Arbeitszeit erstmals seit sechs Jahren wieder gestiegen. Ingesamt haben die Deutschen 1,47 Milliarden bezahlte Überstunden geleistet. Das hat das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) berechnet. Jeder Beschäftigte hat damit im Schnitt 54 Stunden mehr gearbeitet als im Vertrag vorgesehen - und das auch honoriert bekommen. Unbezahlte Überstunden würden etwa in der gleichen Größenordnung anfallen, heißt es beim IAB. Auch die Guthaben auf Zeitarbeitskonten sind größer geworden.

Die Überstunden steigen. Doch nicht immer wird für mehr Arbeit auch mehr gezahlt. Was der Arbeitgeber verlangen darf - und wann wirklich genug ist.

56 Milliarden Stunden haben alle Deutschen zusammen im vergangenen Jahr gearbeitet. (© Foto: iStockphoto)

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Fällt Mehrarbeit an, bleibt Arbeitnehmern nichts übrig als länger zu bleiben. Denn der Arbeitgeber kann grundsätzlich Überstunden anordnen. "Nur wenn der Beschäftigte einen überragenden Grund hat, kann er "Nein" sagen", erklärt Michael Eckert, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Heidelberg und Vorstandsmitglied des Deutschen Anwaltvereins.

Wenn ein Mitarbeiter etwa einen Heiratstermin hat, der Vorgesetzte ihn aber am Schreibtisch sehen will, geht die Trauung vor. Eckert erzählt jedoch auch von einem Fall, bei dem der Mitarbeiter den Kürzeren zog: Ein Unternehmen musste wegen Hochwassers kurzfristig alle Maschinen aus dem Keller räumen. Ein Beschäftigter, der sich wegen eines geplanten Einkaufbummels weigerte länger zu bleiben, kassierte die fristlose Kündigung - und das, wie das Arbeitsgericht später urteilte, zu Recht.

Doch auch für Überstunden gibt es Grenzen. So dürfen sie nicht zum Normalfall werden. "Es muss tatsächlich einen betrieblichen Bedarf geben", sagt Eckert. Außerdem muss das Arbeitszeitgesetz beachtet werden. Demnach ist nach zehn Stunden am Tag und 60 Stunden in der Woche (der Samstag wird mitgezählt) Schluss.

Mehr Geld gibt es für die Mehrarbeit nicht unbedingt. In manchen Arbeitsverträgen findet sich zum Beispiel der Satz, dass mit dem Gehalt zehn bis zwanzig Überstunden pro Monat abgegolten sind.

Doch Vorsicht gilt bei der pauschalen Formulierung, dass mit dem gezahlten Monatsgehalt alle Überstunden abgegolten seien. "Das ist nicht wirksam", sagt Eckert. Denn der Arbeitnehmer könne dann ja gar nicht berechnen wie viel seine Arbeit wirklich wert ist.

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