Tipps zu Nebenjobs:Tagsüber im Büro, abends in der Kneipe

Immer mehr Arbeitnehmer haben einen Nebenjob. Das ist nicht nur stressig, sondern kann auch zu arbeitsrechtlichen Problemen führen. Wer auf der sicheren Seite sein will, fragt den Arbeitgeber um Erlaubnis. Doch kann der den Zweitjob tatsächlich verbieten? Und aus welchen Gründen?

Halbtags Verkäufer im Blumenladen, abends Kellner in der Kneipe - solche Berufsmodelle sind längst keine Seltenheit mehr. Denn immer mehr Beschäftigte haben einen Zweitjob.

254. Erlanger Bergkirchweih

Nach dem Büro noch im Lokal bedienen? Da hat der Arbeitgeber ein Wörtchen mitzureden.

(Foto: dpa)

Gründe dafür gibt es viele: Einige haben im Hauptberuf nur eine Halbtagsstelle und nutzen die übrige Zeit für einen Minijob. Andere haben beruflich mehrere Standbeine und gestalten etwa neben der Arbeit als IT-Administrator noch Internetseiten. Und bei manchen reicht ein Job allein einfach nicht zum Leben.

Für alle gilt: Sie müssen beim Zweitjob etliche arbeitsrechtliche Regeln beachten. Und der Chef im Hauptberuf hat in der Regel ein Wörtchen mitzureden. Mancher mag zwar denken: Was ich neben der Arbeit mache, geht den Chef nichts an. Das ist aber ein Irrtum.

So sollten Arbeitnehmer als Erstes in ihren Arbeitsvertrag schauen, wenn sie einen Zweitjob aufnehmen wollen, rät der Rechtsanwalt Michael Eckert aus Heidelberg. "Darin kann festgelegt sein, dass der Arbeitgeber alle Nebentätigkeiten genehmigen muss", erklärt Eckert, der Vorstandsmitglied im Deutschen Anwaltverein in Berlin ist.

So eine Klausel ist durchaus zulässig, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden hat (Az.: 9 AZR 464/00). Wer dagegen verstößt, riskiert eine Abmahnung. Um Streit zu vermeiden, fragen Beschäftigte ihren Chef daher besser immer um Erlaubnis, bevor sie sich einen Zweitjob suchen. "Dann bin ich auf der sicheren Seite", sagt Martina Perreng, Arbeitsrechtsexpertin vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) in Berlin.

Keine Durchhänger im Büro

Der Chef dürfe dabei nicht einfach grundlos jede Nebentätigkeit verbieten. Das geht nur, wenn dem Zweitjob betriebliche Interessen entgegenstehen. So müsse der Mitarbeiter weiter in der Lage sein, im Hauptberuf seine normale Leistung zu erbringen, ergänzt Eckert. Der Chef kann also Einwände erheben, wenn ein Angestellter nebenbei bis spätabends in einer Bar arbeitet und dann morgens im Büro regelmäßig durchhängt.

Doppeljobber müssen außerdem das Arbeitszeitgesetz beachten: Der Nebenjob darf zusammen mit dem Hauptjob die vorgeschriebene Höchstarbeitszeit nicht überschreiten, wie das Bundesarbeitsministerium in einer Broschüre erläutert. Das Gesetz sieht eine Obergrenze von 48 Stunden im Schnitt pro Woche vor. Außerdem ist eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden nach Feierabend einzuhalten.

Auch wenn Mitarbeiter für die Konkurrenz tätig werden wollen, kann der Chef unter Umständen Nein sagen. "Ich verkaufe zwar nicht meine Seele, aber es gibt Treuepflichten", erklärt Eckert. "Ein Kfz-Mechaniker bei einer Herstellerwerkstatt darf nicht abends noch an der Tankstelle die gleiche Tätigkeit ausüben."

Erst recht kann es ein Nachspiel haben, wenn der Kfz-Mechaniker dann noch versucht, Kunden abzuwerben. "Wenn der sagt: 'Rufen Sie mich doch abends an, dann mache ich es Ihnen billiger', ist das eine Todsünde."

Eine Ausnahme vom Konkurrenzverbot gilt aber, wenn Angestellte bei einem Mitbewerber etwas ganz anderes machen als im Hauptberuf. "Wenn ich als Versicherungsvertreter nebenher bei einer anderen Versicherung als Reinigungskraft arbeite, das geht", erklärt Perreng.

Das ergibt sich auch aus einem BAG-Urteil (Az.: 10 AZR 66/09). In dem Fall ging es um eine Frau, die bei der Deutschen Post Briefe sortierte. Nebenher wollte sie für einen Konkurrenten Zeitungen austragen - das durfte sie, entschieden die Bundesrichter.

Urlaub als Animateur? Geht nicht

Ein Zweitjob kann auch Ärger auslösen, wenn dem Hauptarbeitgeber durch ihn ein Imageschaden droht. Das sei etwa der Fall, wenn eine Sekretärin bei der Kirche nebenher strippen geht, gibt Eckert ein Beispiel. Ebenso könne es Probleme geben, wenn ein hochrangiger Mitarbeiter bei einem Hersteller von Bio-Produkten nebenher für eine Gentechnikfirma tätig wird.

Nicht zuletzt müssen Doppeljobber beim Thema Urlaub einiges beachten: So dürfen sie in der freien Zeit im Hauptberuf auch nur eingeschränkt im Zweitjob arbeiten. "Seinen vierwöchigen Urlaub als Animateur im Club zu verbringen, geht also nicht", erklärt Perreng. Denn das widerspreche dem Zweck des Urlaubs - der sei es, sich zu erholen. "Und wenn ich vier Wochen rund um die Uhr arbeite, komme ich wahrscheinlich ziemlich erschöpft wieder." Es dürfte aber nichts dagegensprechen, im Urlaub einmal in der Woche in einer Gärtnerei auszuhelfen.

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