Tipps für Arbeitnehmer:Was bei Teilzeit zu beachten ist

30 Stunden Maximum: Mit Elterngeld kann man Teilzeit arbeiten

Besonders Frauen drohen Karriereeinbußen, wenn sie mit der Mutterschaft in Teilzeit gehen.

(Foto: dpa-tmn)

Hat jeder bei Bedarf einen Anspruch auf Teilzeit? Und ist die Rückkehr in Vollzeit später problemlos möglich? Damit Teilzeit für Arbeitnehmer nicht zur Karrierebremse wird, sollten sie über ihre Rechte und Pflichten Bescheid wissen.

Sie wollen für ihre Kinder da sein und zugleich ihren Beruf nicht aufgeben. Teilzeitarbeit ist für Eltern hierzulande fast die einzige Möglichkeit, beide Wünsche in Einklang zu bringen. In Deutschland gehen besonders viele Frauen mit der Mutterschaft in Teilzeit - mehr als im EU-Durchschnitt - und müssen dadurch oftmals Karriereinbußen in Kauf nehmen.

Denn wer nur wenige Stunden pro Woche arbeitet, hat gegenüber Arbeitnehmern in Vollzeit Nachteile: "Sie bekommen später weniger Rente", sagt Petra Kather-Skibbe von Kobra, einer Berliner Beratungsstelle zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. "Außerdem haben sie oft weniger Weiterbildungs- und Karrieremöglichkeiten."

Damit die Arbeitszeitreduzierung nicht die berufliche Entwicklung behindert, sollten Arbeitnehmer und vor allem Arbeitnehmerinnen ihre Rechte kennen. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zur Teilzeit im Überblick.

  • Hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeitarbeit?

Nein, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. Nur Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitern haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeitarbeit. Zudem müssen sie dort mindestens sechs Monate beschäftigt gewesen sein.

  • Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind: Muss der Arbeitgeber dem Wunsch nach Teilzeit immer nachkommen?

Generell gilt: ja. Allerdings könne der Arbeitgeber den Antrag auf Teilzeit aus betrieblichen Gründen ablehnen, so Oberthür - zum Beispiel, wenn die Arbeitsorganisation Teilzeit nicht zulasse. Das könne etwa bei Kindergärtnerinnen der Fall sein: Sollten die Kleinen im Kindergarten den ganzen Tag von derselben Person betreut werden, sei Teilzeit nicht möglich. Der Arbeitgeber müsse die Ablehnung von Teilzeit aber gut begründen.

  • Von der Teilzeit zurück in Vollzeit: Was gilt da?

Zwar plädiert Familienministerin Kristina Schröder (CDU) öffentlich dafür, dass Eltern in Teilzeit "einen Rechtsanspruch auf Rückkehr in Vollzeit" bekommen müssten. Doch derzeit haben Arbeitnehmer keinen derartigen Anspruch. Sie könnten den Arbeitgeber lediglich darum bitten, wieder Vollzeit arbeiten zu dürfen, erklärt Fachanwältin Oberthür. Eine Besonderheit gibt es allerdings: Schreibt der Arbeitgeber neue Vollzeitstellen aus, muss er bei der Vergabe Teilzeitarbeiter bevorzugt behandeln.

  • Was ist bei der Antragstellung zu beachten?

Arbeitnehmer müssten den Antrag auf Teilzeit drei Monate vor Antritt beim Arbeitgeber einreichen, sagt Oberthür. Bei Arbeitnehmern in Elternzeit sind es nur sieben Wochen. "Wichtig ist, dass Sie den Chef mit dem Teilzeitantrag nicht überfallen", empfiehlt Petra Kather-Skibbe von Kobra, einer Berliner Beratungsstelle zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Sie rät, dem Vorgesetzten Zeit zu geben, sich auf die Änderungen bei der Personalsituation einzustellen.

  • Wie lange im Voraus sollten Arbeitnehmer ihre Teilzeit planen?

"Machen Sie sich spätestens ein halbes Jahr vorher Gedanken", empfiehlt Kather-Skibbe von der Beratungsstelle Kobra. Arbeitnehmer sollten für sich Fragen beantworten wie: Wie viele Monate oder Jahre will ich in Teilzeit gehen?

  • Worauf sollten Arbeitnehmer während der Teilzeit achten?

"Machen Sie alles, was ein Vollzeitarbeiter auch macht", so der Rat der Expertin. Teilzeitarbeiter sollten beispielsweise nach Möglichkeit an Weiterbildungen teilnehmen. Damit machten die Arbeitnehmer deutlich: Nur weil ich weniger Stunden arbeite, habe ich meinen Karriereanspruch nicht aufgegeben.

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