Jeder dritte Angestellte in Deutschland arbeitet Teilzeit. Der Aufstieg in die Chefetage bleibt ihnen meist verwehrt, doch viele Firmen schätzen Halbtagskräfte.

Immer mehr Menschen arbeiten in Teilzeit - einen Wechsel von einer Ganztagsstelle sollten sich Beschäftigte aber gut überlegen. "Ein solcher Schritt bringt oft Nachteile für die Karriere", rät Holger Schäfer vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln. "Den Aufstieg in die Führungsebene schafft man in der Regel nicht über einen Halbtagsjob."

Frau im Büro

Mittags nach Hause: Oft ist eine Rückkehr zur alten Stelle schwierig, weil die Firma in der Zwischenzeit eine Ersatzkraft einstellen muss. (© Foto: dpa)

Anzeige

Auch berge es ein gewisses Risiko, eine volle Stelle aufzugeben: "Man hat nämlich keinen Anspruch darauf, später wieder in Vollzeit übernommen zu werden", erklärt Schäfer. Oft sei eine Rückkehr zur alten Stelle schwierig, weil die Firma in der Zwischenzeit meist eine Ersatzkraft einstellen müsse. "Und die lässt sich dann ja auch nicht so ohne weiteres wieder kündigen." Es empfehle sich deshalb, eine befristete Dauer der Teilzeittätigkeit vorab vertraglich festzulegen - "vorausgesetzt, da macht der Arbeitgeber mit".

Nach Angaben des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg arbeitete 2007 jeder dritte Beschäftigte in Deutschland in Teilzeit. Die Zahl der Teilzeitbeschäftigten ist demnach in den vergangenen zehn Jahren um fast die Hälfte auf fast zwölf Millionen gestiegen. Zum einen nutzten viele Eltern das Modell, um mehr Zeit für ihre Familie zu haben, sagte Schäfer. Aber auch bei Arbeitgebern seien Teilzeitkräfte geschätzt, weil sie flexibel einsetzbar seien.

Rechtzeitig mit dem Chef reden

Für Angestellte kann die Umstellung aber auch belastend sein. Sie müssen sich oft stärker beweisen, um zu zeigen, dass durch den Wechsel die Qualität ihrer Arbeit nicht leidet, sagt Schäfer. "Wer nur zeitweise in der Firma ist, kommt natürlich ein bisschen aus der Übung." Auch müssten Arbeitnehmer damit rechnen, dass ihre soziale Stellung und die Kontakte im Betrieb unter einem Wechsel leiden. "Die Vernetzung lässt sich dann meist nicht mehr so aufrechterhalten."

Zudem sollten Arbeitnehmer einen Wechsel rechtzeitig mit dem Chef besprechen, wenn sie einen Rechtsstreit umgehen wollen, rät Schäfer. Generell haben Arbeitnehmer in Firmen mit mehr als 15 Angestellten nach sechsmonatiger Beschäftigung Anspruch auf einen Wechsel in Teilzeit - sie müssen ihn aber drei Monate vorher beantragen.

"Am besten ist es, dabei selbst einen Vorschlag zu machen, wie die Arbeit künftig umorganisiert werden kann", empfiehlt Schäfer. So lasse sich verhindern, dass der Chef den Wechsel nur als lästigen Mehraufwand ansieht. "Schließlich schafft das ja erst mal zusätzliche Verwaltungsarbeit, wenn statt einer Vollzeitkraft zwei Teilzeitmitarbeiter den Job machen."

Außerdem dürfe der Arbeitgeber die Umstellung auf eine Teilzeitstelle verweigern, wenn wichtige betriebliche Gründe dagegen sprechen. Dazu gehört zum Beispiel, wenn Arbeitsabläufe wesentlich beeinträchtigt werden oder unverhältnismäßige Kosten entstehen.

Leser empfehlen 

(dpa/bön)