Seit der Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes heißt der Erziehungsurlaub Elternzeit.

Mit der Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes zum 1. Januar 2001 verbessern sich die Gestaltungsmöglichkeiten von Eltern bei der Betreuung ihrer kleinen Kinder. Anspruch auf Elternzeit (frühere Bezeichnung: Erziehungsurlaub) haben Mütter und Väter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, also auch bei befristeten Arbeitsverträgen, bei Teilzeitarbeitsverträgen und bei geringfügigen Beschäftigungen (630-Mark-Jobs).

Familie

Freude über den Nachwuchs (© )

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Auch die neue Elternzeit ist auf drei Jahre für jedes Kind begrenzt. Neu ist vor allem die mögliche gemeinsame Elternzeit der Eltern, die erweiterte wöchentliche Stundenzahl für die zulässige Arbeitszeit in der Elternzeit und - unter bestimmten Voraussetzungen - ein Rechtsanspruch auf Verringerung der Arbeitszeit.

© 2001 Bundesministerium für Arbeit- und Sozialordnung www.teilzeitinfo.de

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