Teilzeit:Kein Rückkehrrecht auf volle Stelle

Deutscher Altersatlas

Wer für die Familie seine Arbeitszeit reduziert, erhält auch künftig kein Rückkehrrecht auf die volle Stelle.

(Foto: dpa)
  • Das Kanzleramt lehnt ein Rückkehrrecht von einer Teil- auf eine Vollzeitstelle endgültig ab.
  • Entsprechende Verhandlungen mit dem Arbeitsministerium sind gescheitert.
  • Vor allem für Bundesarbeitsministerin Nahles von der SPD ist das eine Niederlage.

Das geplante Rückkehrrecht für Arbeitnehmer von Teilzeit in Vollzeit ist gescheitert. "Das Kanzleramt hat mir mitgeteilt, dass eine Kabinettsbefassung nicht mehr vorgesehen ist", sagte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles von der SPD am Dienstag in Berlin. "Das ist enttäuschend."

Nahles wollte das Recht auf Rückkehr in Vollzeit unbedingt vor der Bundestagswahl im September durchsetzen. Ihr Gesetzesentwurf sah vor, dass Beschäftigte, die für eine gewisse Zeit ihre Arbeitszeit verringern möchten, anschließend zu ihrer ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehren können.

Das Rückkehrrecht hätte zum Beispiel Eltern Planungssicherheit gegeben, die darüber nachdenken, für ihre Kinder beruflich zurückzutreten. In Deutschland gebe es 750 000 Frauen, die wieder mehr arbeiten wollten, hatte Nahles zuletzt bei einer Kundgebung des Deutschen Gewerkschaftsbundes für ihren Vorschlag geworben.

Grundsätzlich hatte die Union der Idee zugestimmt. Die Absicht, ein Rückkehrrecht einzuführen, war 2013 sogar im Koalitionsvertrag verankert worden. Darin heißt es: "Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich z. B. wegen Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen zu einer zeitlich befristeten Teilzeitbeschäftigung entschieden haben, wollen wir sicherstellen, dass sie wieder zur früheren Arbeitszeit zurückkehren können."

Die konkreten Vorstellungen von Nahles und den Koalitionspartnern der Union lagen jedoch zu weit auseinander. Während die SPD-Ministerin bereits Arbeitgeber mit 15 Beschäftigten verpflichten wollte, Teilzeitarbeitenden ihre Stelle freizuhalten, plädierte die Union für eine Schwelle bei 200 Beschäftigten. Diese hätte laut Nahles jedoch "mehr als drei Millionen Teilzeitbeschäftigte vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgeschlossen". Bei einem derartigen Placebo-Gesetz wolle sie nicht mitmachen. Nahles wirft der Union nun einen Bruch des Koalitionsvertrags vor. CDU und CSU hätten dem Druck der Arbeitgeber nachgegeben.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: