Ob Bewerber im Losverfahren Glück hatten, erfahren sie von der jeweiligen Hochschule. Wer Post von ihr im Briefkasten findet, kann sich freuen: Nach Angaben der HRK gibt es eine Rückmeldung nur bei einer Zusage. Ablehnungsbescheide werden nicht verschickt.

Wer Post im Briefkasten findet, darf sich freuen. (© Foto: iStock)

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(sueddeutsche.de/dpa/holz)