Von Tanjev Schultz

Ein Gutachten für den Bundestag hinterfragt den Sinn von Studiengebühren.

Der Protest bröckelt, aber die Debatte über Studiengebühren ist längst nicht beendet. In den Bundesländern, die bereits Gebühren haben, werden demnächst Gerichte entscheiden, ob die Einführung rechtens war. In Baden-Württemberg, wo 2500 Klagen vorliegen, wurde das Ministerium nun von Datenschützern gebremst; es hatte die Daten der rebellischen Studenten gesammelt, musste sie aber wieder löschen. Ein Triumph für die Gebühren-Gegner, allerdings nur auf einem Nebenschauplatz.

Rückenwind für Gebührengegner: Ein Gutachten für den Bundestag hinterfragt den Sinn von Studiengebühren.

Momentaufnahme einer Demo gegen Studiengebühren in Gießen im Frühjahr vergangenen Jahres. (© Foto: ddp)

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Ein Feld für Rückzugsgefechte eröffnet derzeit auch die Verwendung des Geldes. Da wachsen die Zweifel, ob die Gebühren wie versprochen einer besseren Lehre dienen, wenn Unis mit dem Geld Imagebroschüren erstellen oder Sportgeräte anschaffen.

Doch auch die Grundsatzfrage bleibt akut: ob etwa Rheinland-Pfalz und Berlin am gebührenfreien Studium festhalten und ob sich die SPD, sollte sie in einem der Gebührenländer an die Macht kommen, treu bleibt und die Campus-Maut wieder abschafft. Eine Entscheidungshilfe liefert jetzt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages. In seinem Gutachten "Zu den Umverteilungswirkungen staatlicher Hochschulfinanzierung" nimmt der Autor Daniel Lübbert ein Standardargument der Gebühren-Freunde auseinander. Diese ärgern die Linken oft mit dem Hinweis, ein kostenfreies Studium bedeute eine Umverteilung von unten nach oben - die Krankenschwester müsse mit ihren Steuern das Studium des Chefarztes bezahlen.

Was plausibel klingt, ist aber äußerst umstritten. Wie das Gutachten bemerkt, gibt es in der Fachliteratur eine "kontroverse Debatte" über die Umverteilungseffekte durch ein gebührenfreies Studium. Je nach Methode kommen Studien zu verschiedenen Ergebnissen: "Keinesfalls zutreffend wäre die Behauptung, eine Umverteilung von unten nach oben sei nachgewiesen", schreibt der Wissenschaftliche Dienst, dessen Expertisen unabhängig von den Parteien erstellt werden.

Die Abgeordneten des Bundestages können ohnehin nicht über Studiengebühren entscheiden; dies ist Sache der Länder. Dennoch gibt das Gutachten, so vorsichtig es formuliert ist, den Gebühren-Gegnern von SPD, Grünen und Linkspartei Rückenwind. Akademiker leisten bereits durch höhere Steuerleistungen einen starken Beitrag zur Uni-Finanzierung. Ein hoher Bildungsstand in der Bevölkerung hat zudem Vorteile für die Volkswirtschaft und die Ordnung des Gemeinwesens, die allen zugute kommen. Betrachtet man Bildung als "öffentliches Gut", wird eine Aufrechnung der individuellen Beiträge fraglich.

Lässt man sich dennoch auf Rechenspiele zu den Renditen eines Studiums ein, sind die Resultate uneinheitlich; die Umverteilungsthese sei "daher nicht geeignet, als maßgebliches Argument für Studiengebühren zu fungieren", heißt es in dem Gutachten. Zudem gäbe es andere Mittel, eine gerechtere Verteilung zu erreichen, sollte es ein Gerechtigkeitsdefizit geben: Statt Gebühren wäre eine Akademikersteuer oder eine höhere Progression in der Einkommensteuer denkbar. Diese träfen Akademiker erst, wenn sie ihr Studium beendet und hohe Einkommen haben. Doch bei solchen Vorschlägen verlieren Gebühren-Verfechter interessanterweise oft ihr Interesse an mehr Gerechtigkeit.

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(SZ vom 26.2.2007)