Das bayerische Kabinett beschließt heute die geplante Studiengebühr. Wissenschaftsminister Goppel verspricht, dass bei Bafög-Empfängern die maximale Schuldenlast 15.000 Euro betragen wird.
Die Staatsregierung will heute endgültig ihre vier Gesetze zur Hochschulreform und zur Einführung von Studiengebühren verabschieden. Das Kabinett begibt sich dazu an den Ort, an dem ein Teil der geplanten Veränderungen bereits umgesetzt ist: Auf dem Garchinger Campus der Technischen Universität sollen die Minister für mehr Selbstständigkeit der Hochschulen und ein gebührenpflichtiges Studium votieren. Noch vor der Weihnachtspause findet dann die erste Lesung im Landtag statt. Die Arbeit des Parlaments dürfte dabei von etlichen Protesten begleitet werden, selbst wenn Wissenschaftsminister Thomas Goppel bislang die sachliche Debatte lobt.
Edmund Stoiber spricht an der TU mit Studentenvertretern über seine Hochschulpolitik. (© Foto: dpa)
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Zum Auftakt streikten gestern bereits 200 Studenten bei einem Besuch des Ministers anlässlich der Fachhochschulrektoren-Konferenz an der Nürnberger FH. Sie warnten vor einer Entdemokratisierung an den Hochschulen, wenn künftig der Senat an Einflussmöglichkeiten verliere. Auch forderten sie weiterhin ein kostenfreies Studium.
Im Zentrum der Kritik stehen zweifellos die Studienbeiträge. Vom Sommer 2007 an müssen alle Studenten in Bayern bis zu 500 Euro pro Semester zahlen. Mögliche Klagen - wie jüngst in Nordrhein-Westfalen -, dass die Gebühren nicht für bereits eingeschriebene Studenten gelten dürften, räumt Goppel wenig Chancen ein. Seit Herbst 2003 habe der Freistaat auf eine Beitragserhebung hingewiesen. Verfassungsrechtliche Bedenken könne es hier nicht mehr geben, zumal für eine soziale Absicherung gesorgt sei.
Bis 2007 will der Staat zinsgünstige Darlehen garantieren. Hierzu soll ein Vertrag zwischen der LfA Förderbank Bayern und der Kreditanstalt für Wiederaufbau noch abgeschlossen werden. Detailregelungen werden in einer Rechtsverordnung festgelegt. Die Staatsregierung versicherte bereits, dass die Darlehen elternunabhängig gewährt und später abhängig vom Einkommen zurückgezahlt werden müssen. Goppel nennt eine maximale Schuldenlast von 15.000 Euro, die auf einen Studenten zukommen werde, sollte er auch noch Bafög-Empfänger sein: "Ich weiß, dass das eine Belastung ist." In der Größenordnung sei das aber zumutbar. Die Leute müssten lernen, dass der Staat nicht mehr alles bezahlen könne. Kritikern will er sich am Donnerstag beim Bürgertelefon zwischen 11 und 12 Uhr unter 01801-201010 stellen.
Für einige Studenten entfällt die Beitragspflicht auch ganz. Wenn sie Kinder haben oder aus kinderreichen Familien (vom dritten Kind an) kommen. Berechnungen zufolge sind das rund fünf Prozent der 250.000 Studenten. An zehn Prozent sollen die Hochschulen zudem leistungsabhängig Stipendien vergeben. Auch sie sind also von der Kostenpflicht befreit. Weitere Mittel aus den Gebührenerlösen fließen in Verwaltungskosten und Ausfallbürgschaften, so dass den Hochschulen 75 Prozent der jährlich maximal 250 Millionen Euro zur Verbesserung der Lehre bleiben. Daran wiederum nehmen einige Hochschulchefs Anstoß.
(SZ vom 6.12.2005)
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