Die Befürworter von Studiengebühren sind sich uneins, wie viel sie verlangen wollen: Die in Bayern geplanten 500 Euro pro Semester sind für Baden-Württemberg nur ein Durchschnittswert.

Kurz vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über Studiengebühren herrscht unter den Befürwortern Uneinigkeit über die Höhe möglicher Beiträge. Während der bayerische Wissenschaftsminister Thomas Goppel (CSU) in einem AP-Interview eine Deckelung der Gebühren als nötig bezeichnete, sprach sich sein baden-württembergischer Amtskollege Peter Frankenberg (CDU) für eine flexible Lösung aus.

Am Mittwoch entscheidet das Bundesverfassungsgericht, ob die Bundesländer Studiengebühren fürs Erststudium einführen dürfen. (© Foto: sueddeutsche.de)

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Goppel hält eine Begrenzung der Gebühren für unerlässlich und spricht sich für 500 Euro aus. An einem staatlichen Hochschulsystem könnten nicht beliebig hohe Gebühren erhoben werden, betonte der CSU-Politiker. "Wir wollen, dass der Studienbeitrag sozial verträglich ist und niemanden überfordert." Die 500 Euro pro Semester seien an vergleichbare Situationen wie etwa den Erwerb des Meisters angelehnt.

Frankenberg sprach sich in der Financial Times Deutschland dagegen für eine flexible Gebührenhöhe aus. "Die 500 Euro, von denen bisher immer die Rede ist, wären dann eher ein Durchschnittswert", sagte er. Besonders gute Hochschulen sollten höhere Gebühren nehmen können, außerdem sollten Fächer mit großer Nachfrage teurer sein als unbeliebte.

Goppel betonte zudem, eventuelle Erlöse aus Studiengebühren dürften allein den Hochschulen zukommen. "Ich gehe davon aus, dass das bei den Finanzministern durchzusetzen ist, soweit es nicht ohnehin schon beschlossen wurde."

Bei allen Wissenschaftsministern herrsche Konsens, dass die Gelder ausschließlich der Lehre zugute kommen müssten.

Die bisher in den Ländern schon eingezogenen unterschiedlichen Gebühren etwa für Langzeitstudenten kommen nicht überall ausschließlich den Hochschulen zugute, sondern fließen ganz oder teilweise in Landeshaushalte.

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet am Mittwoch darüber, ob der Bund mit dem Verbot von Studiengebühren im Erststudium im Hochschulrahmengesetz seine Kompetenzen überschritten hat. Bayern gehört zu den sechs klagenden Unions-geführten Ländern.

Sein Land wolle bei einem entsprechenden Urteil der Karlsruher Richter möglichst schon zum kommenden Wintersemester, spätestens aber im Sommersemester 2006 Studienbeiträge erheben, sagte Goppel. Nötig sei dies wegen ständig steigender Studentenzahlen bei begrenzten öffentlichen Mitteln. Zudem ließen Gebühren Aufmerksamkeit und Gründlichkeit sowie "die Bereitschaft aller Beteiligten zur Leistungskontrolle" steigen, so dass sie "auch ein Stück Qualitätssicherung für Hochschulen" darstellten, sagte der Minister.

Das Aktionsbündnis gegen Studiengebühren kündigte unterdessen zahlreiche Protestaktionen an. So seien Live-Übertragungen des Urteils, Demonstrationen und Vollversammlungen an Hochschulen geplant.

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(AP)