Regeln und Ausnahmen: Der Gesetzentwurf für Studiengebühren in Bayern liegt vor.
Nach Baden-Württemberg hat nun auch Bayern die Voraussetzungen zur Einführung von Studiengebühren geschaffen. Das Kabinett verabschiedete gestern einen entsprechenden Gesetzentwurf sowie Eckpunkte zur sozialen Abfederung. Wie geplant soll das Studium in Bayern zum Sommersemester 2007 kostenpflichtig werden. Die Hochschulen legen die Höhe des Beitrags selbst fest. "Das stärkt die Eigenständigkeit und fördert den Wettbewerb der Hochschulen", sagte Wissenschaftsminister Thomas Goppel. Die Obergrenze liegt jedoch bei 500 Euro pro Semester. Auch wird ein Mindestbeitrag vorgeschrieben: 100 Euro an den Fachhochschulen, 300 Euro an den Universitäten.
15.000 und Schluss: Höher sollen sich laut Bayerischem Wissenschaftsministerium Studierende nicht verschulden müssen. (© Foto: dpa)
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Ministerpräsident Edmund Stoiber sicherte zu, dass die Erlöse ausschließlich den Hochschulen zugute kommen. "Kein Euro geht in den Staatshaushalt. Die finanziellen Leistungen des Staates bleiben voll erhalten." Die Hochschulen hätten nun mehr Geld zur Verfügung. Wissenschaftsminister Goppel erklärte zudem, dass eine Erhöhung des Wissenschaftsetats in Folge steigender Studentenzahlen unabhängig von den Einnahmen aus den Gebühren erfolgen müsse. Allerdings sind die Hochschulen verpflichtet, Verwaltungskosten, die aus der Erhebung entstehen, selbst zu tragen. Zudem müssen sie einen Sicherungsfonds als Ausfallbürgschaft anlegen.
Goppel kündigte eine "mehrfache soziale Abfederung" an. Abgesehen von den "moderaten 500 Euro" pro Semester werde es sozialverträgliche Darlehen, Befreiungsmöglichkeiten sowie Stipendien geben.
Die zinsgünstigen Darlehen können fortan auch Studenten aus der EU aufnehmen, wenn sie sich nicht in der Lage sehen, den Beitrag sofort zu zahlen. Sie werden unabhängig vom Elterneinkommen gewährt. Die LfA Förderbank Bayern soll diese gemeinsam mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau bereitstellen. Ein entsprechender Vertrag muss jedoch erst noch unterzeichnet werden.
Ausnahmen erlaubt
Die Darlehen sind nach Abschluss des Studiums sozialverträglich und einkommensabhängig zurückzuzahlen. Goppel sprach von einer maximalen Verschuldung von 5000 Euro pro Student. Da allerdings auch Bafög-Empfänger künftig für ein Studium zur Kasse gebeten werden, kann sich die Summe auf bis zu 15.000 Euro erhöhen.
Zusätzlich zu den Darlehen soll es Stipendien geben. So steht den Hochschulen frei, bis zu zehn Prozent der Studenten für besondere Leistungen von der Kostenpflicht zu befreien. Neben guten Prüfungsergebnissen kann dazu auch studentisches Engagement führen. Darüber hinaus will Bayern Studenten mit Kindern oder aus kinderreichen Familien völlig von den Gebühren freistellen.
Trotz der Maßnahmen befürchtet die SPD im Landtag weniger Chancengleichheit beim Hochschulzugang: "Damit wird sich der Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg weiter verschärfen", sagte der hochschulpolitische Sprecher Wolfgang Vogel.
(SZ vom 26.10.2005)