Studienförderung:Bußgeld statt Bafög

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Bafög-Ämter dürfen künftig einen Datenabgleich mit den Finanzbehörden machen. Studenten, die Vermögen verschweigen, müssen Bußgeld zahlen.

Das Erschleichen von Bafög durch falsche Angaben im Förderantrag wird deutlich erschwert. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag eine Gesetzesänderung, nach der die Ausbildungsämter künftig automatisch durch Datenabgleich die Angaben der Studenten bei den Finanzbehörden überprüfen lassen können. Außerdem können die Länder ertappten Bafög-Schwindlern saftige Bußgelder auferlegen. In Bayern müssen Studenten bei falschen Angaben bisher schon mit einer Strafanzeige rechnen.

Vorlesungsbeginn an der Uni Freiburg (Foto: Foto: dpa)

Durch Verschweigen von Zinseinnahmen aus Sparguthaben oder Wertpapierbesitz hatten Studenten nach Aussage der SPD-Abgeordneten Ute Berg über mehrere Jahre hinweg insgesamt 160 Millionen Euro Bafög-Förderung erschwindelt. 40 Millionen seien davon inzwischen zurückbezahlt worden. Die Grünen-Politikerin Grietje Bettin sprach von "unsoldidarischem Verhalten", das "schmerzhaft geahndet" werden müsse. Auch Redner der anderen Fraktionen hoben hervor, dass Bafög- Schwindel "kein Kavaliersdelikt" sei - ähnlich wie Steuerhinterziehung oder das Erschleichen von Sozialhilfe.

Fall für den Staatsanwalt

Der massenhafte Bafög-Schwindel war durch einen Datenabgleich des Rechnungshofes aufgedeckt worden. Dabei waren rund 1,2 Millionen Förderanträge überprüft worden. Über 60.000 Mogler wurden ertappt - darunter aber auch viele Kleinstfälle. In rund 250 Fällen wurde der Staatsanwalt eingeschaltet. Besonders spektakulär war ein Fall in Nordrhein-Westfalen, wo ein Student 200.000 Euro Zinseinnahmen pro Jahr kassiert und dennoch Bafög beantragt hatte.

Ein Bafög-Empfänger darf 5200 Euro Vermögen besitzen, ohne dass dies zu Abschlägen bei der Förderung führt. Dieser Freibetrag soll aus Sicht der Bundesregierung nicht erhöht werden. Er reiche als "Notgroschen" aus, etwa um Zusatzkosten für ein Auslandsstudium anzusparen oder Förderungslücken wegen fehlender Leistungsscheine im Studium zu überbrücken.

Mit der Gesetzesänderung wurden zugleich die Förderbestimmungen bei Fachrichtungswechsel im Studium vereinfacht, ausländische Ehepartner von Deutschen in die Förderung einbezogen sowie die bisherigen Förderungsausschüsse an den Hochschulen abgeschafft.

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