Von Jutta Pilgram

Arbeitslose wollen beim Lohn keine Abstriche machen? Ehemalige Gutverdiener schon.

Wer seinen Job wechselt, tut das in der Regel, um sich zu verbessern: Er will eine interessantere Aufgabe, ein schöneres Büro, nettere Kollegen, weniger Vorgesetzte oder mehr Geld. Wer arbeitslos ist und sich um eine neue Stelle bewirbt, will sich ebenfalls verbessern - zumindest finanziell. Das hat Björn Christensen am Institut für Weltwirtschaft an der Universität Kiel herausgefunden. Seine Studie mit dem Titel "Die Lohnansprüche deutscher Arbeitsloser" belegt, dass Jobsuchende von einer neuen Stelle mehr Geld erwarten, als sie an ihrem letzten Arbeitsplatz verdient haben.

Arbeitslose

Zehn Prozent mehr Gehalt erhoffen sich Arbeitslose im Schnitt von einem neuen Job. (© Foto: AP)

Anzeige

Der so genannte Anspruchslohn, den ein Bewerber von seiner neuen, potentiellen Firma fordert, liegt bei deutschen Arbeitslosen im Durchschnitt um zehn Prozent über dem Gehalt, das sie vor ihrer Erwerbslosigkeit erzielt haben. Diese zehn Prozent sind laut Studie im internationalen Vergleich ein hoher Wert. In Großbritannien beispielsweise sei der geforderte Lohnaufschlag deutlich geringer, in Kanada oder Neuseeland würden die meisten Arbeitslosen für einen Job sogar einen Lohnverzicht in Kauf nehmen, erklärt Christensen.

Der Kieler Wirtschaftswissenschaftler weist nach, dass die Höhe des Anspruchslohns einen großen Einfluss auf die Dauer der Erwerbslosigkeit hat. Wer schon zu Beginn der Jobsuche bereit sei, seine Lohnforderungen um zehn Prozent zu senken, erhöhe seine Aussichten auf eine neue Anstellung um 20 Prozent. Deutsche Arbeitslose schraubten ihre Erwartungen jedoch auch dann nicht herunter, wenn sie schon längere Zeit auf Jobsuche seien. Damit verspielten sie häufig ihre Chancen auf dem Stellenmarkt. Denn je länger sie arbeitslos seien, um so stärker verlören ihre Qualifikationen und Fertigkeiten an Wert und um so weniger könnten sie eigentlich erwarten.

In den Ohren eines verzweifelten Jobsuchenden muss das wie Hohn klingen. Denn in jedem gängigen Bewerbungsratgeber kann er nachlesen, dass er sich niemals unter Wert verkaufen soll. "Wenn Sie im Gespräch gefragt werden, was Sie verdienen möchten, nennen Sie den Betrag mit fester Stimme, ohne Einschränkung, Relativierung oder Rechtfertigung!", heißt es da beispielsweise. "Um Ihren Gehaltswunsch zu ermitteln, berücksichtigen Sie alle Bezüge Ihrer bisherigen Position einschließlich geldwerter Vorteile wie Dienstwagen und betrieblicher Altersversorgung. Die Summe sollte fünf bis 20 Prozent über Ihrem letzten Gehalt liegen." Wer den Ratgebern glaubt, macht sich geradezu verdächtig, wenn er keine Gehaltssteigerung anstrebt.

Eine weitere Erklärung liefert die Kieler Studie selbst. Sie unterscheidet zwischen den Ansprüchen von ehemaligen Geringverdienern und Menschen mit einem höheren Einkommen. Während Geringverdiener von ihrem neuen Arbeitgeber einen Aufschlag von 19 bis 55 Prozent auf ihr letztes Einkommen erwarten, sind ehemals Höherverdienende bereit, Abschläge in Höhe von fünf bis 18 Prozent zu akzeptieren. Ursache dieser Schieflage sei vor allem, dass Menschen beim Sprung vom Arbeitslosengeld II zu einem schlecht bezahlten Job kaum mehr im Portemonnaie hätten. Was also tun? Der Ökonom Christensen schlägt vor, dass die Arbeitsagenturen Jobsucher darüber aufklären sollten, wie sehr überzogene Lohnforderungen ihre Aussichten trüben. Notfalls auch mit Sanktionen - etwa in Form von "Freizeitentzug" und einer "überwachten Arbeitsplatzsuche".

Leser empfehlen 

(SZ vom 24.9.2005)